Von Piranhas und weißen Haien …

Liebe Besucherinnen & Besucher meiner Webseite,

Sie meinen, dass dieser Artikel eine eigenartige Überschrift trägt? Vielleicht, aber sie trifft das Thema dieses Blog’s, der in Zukunft über Hintergründe, Netzwerke und Zusammenhänge berichten und sich mit bisher nicht öffentlich zugänglichen Informationen des  Grau-, Immobilien- und Finanzmarkt erfreuen möchte.

Sie bekommen Einblicke, wie es hinter den Kulissen dieser riesigen Geldmelkmaschine aussieht, die sich Anlage- und Kapitalmarkt nennt und nur eins im Sinn hat, Abermillionen Doofen auch noch den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen – und das alles passiert unter staatlicher Duldung!

Verschwörungstheorien? Warten Sie ab was Sie hier alles lesen werden.

Ich werde versuchen Ihnen aufzeigen, welche Schnittstellen der graue Markt zum organisierten Verbrechen, aber auch zur Politik und vor allen Dingen zur Presse hat.

Sie werden sehen, wie weit auch Banken und Versicherungen bis über „beide Ohren“ in diesem Piranhas-Becken ihre Position einnehmen und Sie werden erkennen, dass vieles nur deshalb geduldet nicht unterbunden wird, weil im Endeffekt neben Gaunern auch ganz andere, in der Außendarstellung anscheinend ehrenwerte Gruppen zu den Gewinnern der Anlagebetrügereien zählt!?

Wenn Sie all das interessiert, dann ein herzliches Willkommen auf meinen Seiten.

Herzlichst Ihr

Klaus Maurischat

 

Volks- & Raifeisenbanken – faule Immobilienfonds und die Lüge mit der Altersvorsorge

Die Masche: Immobilienfonds als „sichere“ Altersvorsorge

Volks- und Raiffeisenbanken – sonst gern als bodenständige „Genossenschaftsbanken“ mit „Bauspar-Charme“ bekannt – haben seit 2010 tausenden Kleinanlegern eine bittere Lektion erteilt. Ihr Rezept: Immobilienfonds (offen wie geschlossen) wurden als sichere Altersvorsorge angepriesen, als wäre „Betongold“ so risikolos wie ein Sparbuch. Oft suchten Kunden schlicht eine altmodische, sichere Anlage. Doch statt Festgeld gab’s Fondsanteile – selbstverständlich mit dem Segen der Bankberater. Viele Anleger berichten, sie hätten eigentlich nach sicheren Anlagen wie Festgeld oder Sparbuch gefragt, aber stattdessen den Immobilienfonds empfohlen bekommen ra-goldenstein.de. Die Fonds wurden in Werbeunterlagen sogar als „risikoarme Investition“ dargestellt ra-goldenstein.de.

Der Clou: Weil Immobilien ja „immer im Wert steigen“, stilisierten manche Berater die Fonds glatt zum Festgeld-Ersatz. So geschehen bei der Volksbank Böblingen: Dort wurde ein Immobilienfonds aus dem eigenen Lager (Union Investment) an eine sicherheitsorientierte Kundin mit Null Börsenerfahrung als „ähnlich sicher wie Festgeld“verkauft anwalt.de. Interne Risikoeinstufungen untermauerten den Eindruck: Der Fonds rangierte auf der niedrigsten Risikostufe „1“ bzw. „2“ von 7 – kaum gefährlicher als ein verstaubtes Bundeswertpapier anwalt.de. Die Botschaft an Oma Erna und Otto Normalanleger: Keine Angst, hier kann nichts schiefgehen.

Eine Anlegerin formulierte ihren Treueschock so:

„Ich bin unter die Genossen gefallen. Meine Volksbank hat mir ein Haus verkauft – nun ja, zumindest zum Teil. Und nun ist es bald nur noch die Hälfte wert. Dabei steht es mitten in Berlin am Brandenburger Tor! Da läuft was schief.“ faz.net

Wie konnte das passieren? Ganz einfach: Immobilienfonds galten lange als nahezu narrensicher. Offene Fonds ließen sich vor 2008 täglich zurückgeben – Liquide wie ein Sparbuch, so dachte man. Geschlossene Fonds lockten mit konkreten Objekten (Etagen im Luxusbüro, Einkaufszentren oder eben Prestige-Bauten in Berlin) und soliden Mieteinnahmen. „Da kann ja nix passieren, die Mieten kommen immer rein“, so der Tenor vieler Verkaufsgespräche (unausgesprochen: und wenn doch was passiert, ist der Berater längst befördert oder in Rente). Die Realität sah anders aus: Immobilienmärkte schwanken heftig, Werte können fallen – etwas, das den Kunden hätte klar gesagt werden müssen  ra-goldenstein.de. Doch genau hier liegt der Skandal: Viele Volksbanken-Berater verschwiegen wesentliche Risiken, sei es aus Unwissen oder – wahrscheinlicher – aus Provisionsgier.

Dicke Provisionen: Wenn die Bank am Vertrieb verdient

Im Hintergrund klingelte nämlich kräftig die Provisionskasse. Geschlossene Fonds brachten Vertriebsprovisionen von häufig 10% und mehr der Anlagesumme ein – echtes “Premium-Futter” für die Banken. Selbst offene Immobilienfonds waren mit ca. 5% Ausgabeaufschlag und laufenden Verwaltungsgebühren für den Vertriebsapparat lukrativ. Interessenkonflikte waren somit vorprogrammiert: Warum dem Kunden ein langweiliges 0,5%-Festgeld gönnen, wenn man ihm einen Fonds mit 5% upfront-Gebühr aufschwatzen kann?

Die Sache hatte nur einen Haken: Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Kick-back-Problematik (Retrozessionen) müssen Banken Anleger proaktiv über versteckte Provisionen aufklären. Tun sie das nicht, verletzen sie ihre Beratungspflichten. Viele Volksbanken ignorierten dieses Gebot offenbar geflissentlich – mit teuren Konsequenzen. Ein Beispiel: Die Volksbank Kassel Göttingen empfahl einem Kunden Beteiligungen an zwei hochriskanten Fonds – einem Immobilienfonds von KGAL und einem Schiffsfonds – als sichere Kapitalanlage experten.deKein Wort verloren die Berater über die fetten Provisionen, die die Bank dafür kassierte experten.de. Weder erfuhr der Kunde, dass die Bank das übliche 5%-Agio (Aufgeld) komplett einstrich, noch dass darüber hinaus weit höhere Innenprovisionenflossen experten.de. Diese verschwiegene Selbstbedienung qualifizierte das Gericht als schwere Pflichtverletzung in der Anlageberatung experten.de. Das Landgericht Kassel verurteilte die Bank 2019 folgerichtig zu Schadensersatz und Rückabwicklung – rund 75.000 € musste die Volksbank an Schaden plus entgangene Zinsen zahlen und die beiden „hochriskanten Anlagen“ zurücknehmen experten.de. Die Richter stellten klar: Hätte der Anleger von den Vergütungen gewusst, hätte er diese Anlagen nie im Leben gezeichnet experten.de. So viel zum Thema unabhängige Beratung.

Dieses Muster zieht sich durch zahlreiche Fälle: Geschlossene Immobilienfonds waren wegen ihrer horrenden Vertriebsprovisionen regelrechte Ladenhüter, die man nur über dicke Anreize in die Depots bekam. Banken bedienten sich gern bei Drittanbietern wie KGAL, MPC, Wölbern & Co., schreckten aber auch nicht davor zurück, hauseigene Produkte an den Mann zu bringen. Union Investment, die Fondsgesellschaft der genossenschaftlichen FinanzGruppe, lieferte z.B. den offenen Fonds UniImmo: Wohnen ZBI als hausgemachte Lösung fürs „Betongold“-Bedürfnis sicherheitsorientierter Sparer. Dass Union zur gleichen Gruppe gehört wie die Volksbanken, macht die Sache pikant: Hier verdient die Bank doppelt – als Verkäufer und als Anteilseigner der Fondsgesellschaft. Verbraucherschützer wittern, dass die Volks- und Raiffeisenbanken deshalb nicht im Interesse der Kunden agierten, sondern im Interesse von Union Investment ra-goldenstein.de. Anders gesagt: Die Linke reicht der Rechten die Provision. Dieser interne Interessenkonflikt schwebt wie ein Damoklesschwert über der gesamten Branche.

Berater im Zwielicht: Was Anlegern (nicht) gesagt wurde

Einige Enthüllungen legen nahe, dass zumindest in einzelnen Filialen Berater bewusst Warnsignale ignorierten – vermutlich auf Druck von oben. So sollen Berater der Volksbank Böblingen selbst nach Beginn der Immobilienmarkt-Abkühlung und Zinswende den Fonds UniImmo: Wohnen ZBI weiterhin als sicheres Investment an risikoscheue Anleger vertrieben haben capital.de. Mit anderen Worten: Obwohl die Zinsen stiegen, Immobilienpreise ins Wanken gerieten und der Fonds bereits unter Druck stand, hielten die Verkäufer stur an der „sicher, sicher“-Story fest. Dass dabei der Bank nicht entgangen sein kann, was am Markt los ist, versteht sich – umso schaler wirken solche Vertriebsmethoden.

Kein Wunder, dass sich inzwischen erste Whistleblower-artige Stimmen regen. Mehrere geprellte Kunden berichten etwa, sie hätten schon Monate vor dem großen Knall versucht, ihre Anteile zurückzugeben – wurden aber von Bankberatern immer wieder vertröstet und hingehalten ra-goldenstein.de. „Bloß keine überstürzten Entscheidungen – das wird schon wieder“, hieß es sinngemäß. Dumm nur, dass es nicht wieder wurde. Dieser Vorwurf wiegt schwer: Es drängt sich der Eindruck auf, die Banken wollten einen Ansturm auf den Fonds verhindern, um ihre eigene Haut bzw. die des verbundenen Fondshauses zu retten ra-goldenstein.de. Man stelle sich das vor: Der Berater weiß insgeheim, dass’s brennt, aber sagt dem Kunden, er solle ruhig sitzen bleiben – während man selbst schon mal den Feuerlöscher versteckt.

Natürlich weisen die ertappten Institute alles von sich. Volksbank Böblingen bestreitet jedwede Falschberatung – man habe alles richtig gemacht, klar capital.de. Und auch der Spitzenverband BVR gibt den Unschuldigen. Dessen Präsidentin Marija Kolak betonte öffentlich, es habe „keine systematische Falschberatung“ in den eigenen Reihen gegeben sueddeutsche.de. Das klingt ungefähr so überzeugend wie Diesel-Manager, die von einzelner „Ingenieurs-Schuld“ fabulieren. In der Realität häufen sich die Klagen nämlich bundesweit. Von systematisch will Kolak nichts wissen – Zufall muss es sein, dass gleich mehrere Gerichte die Volksbanken wegen ähnlich gelagerter Fälle verurteilt haben. Einige Highlights gefällig?

Beispiele aus der Skandal-Chronik: Fondsfälle bei Volks- und Raiffeisenbanken

Zur Einordnung der bisherigen Leistungsschau der Genossenschaftsbanken folgt hier eine Auswahl aufsehenerregender Fälle seit 2010:

Bank (Jahr) Fonds (Typ) Vorwurf / Problem Ergebnis / Status
Volksbank Böblingen(2024/25) UniImmo: Wohnen ZBI (offener Immobilienfonds) Als „Festgeld-ähnlich“ und risikoarmbeworben – trotz erheblicher Markt- und Wertschwankungsrisiken. 2022/23 folgte eine Abwertung um ~17%, die sämtliche bis dahin erzielte Rendite auslöschte anwalt.de. Anleger wurden dennoch zum Halten der Anteile ermuntert. LG Stuttgart verurteilt die Bank zur Schadensersatz-Zahlung und Rückabwicklung (Mai 2025) wegen Falschberatung anwalt.deanwalt.de. Urteil nicht rechtskräftig (Berufung eingelegt). Weitere Klagen anhängig.
Volksbank Kassel Göttingen(2019) KGAL Immobilienfonds Nr.X (geschlossener Fonds) <br/>(+ Turkon Schiffsfonds) Hohe Provisionen verschwiegen; riskante unternehmerische Beteiligung als „sichere Kapitalanlage“ verkauftexperten.de. Kunde wurde über Kick-Backs der Bank (Agio + Innenprovisionen >10%) nicht aufgeklärtexperten.de. LG Kassel verurteilt die Bank zu ~74.000 € Schadensersatz plus Zinsenund nimmt Fondsanteile zurück experten.de. Gericht: Kunde hätte die Fonds bei korrekter Aufklärung niemals gezeichnet experten.de.
VR Bank Oberbayern Südost(2021) MCE Erste Zweitmarktportfolio(geschl. Immobilien-Zweitmarktfonds) Riskante Fondsbeteiligung an Kleinanleger vermittelt. Zeichnung schon 2008; Bank hat offenbar weder ausreichend vor dem spezifischen Fondsrisiko noch vor langen Laufzeiten gewarnt. (Provisionsthema ebenfalls im Raum.) LG Traunstein verurteilt die Bank im Jan. 2021 zu Schadensersatz und Rückabwicklung akh-h.deakh-h.de. Urteil noch nicht rechtskräftig (Berufung anhängig). Signalwirkung für weitere Zweitmarkt-Fälle.
Volksbank (Berlin) ca. 2013 Pariser Platz 3 Fonds (geschl. Immobilienfonds) Hochpreisiges Immobilienprojekt in 1A-Lage (Brandenburger Tor) als Altersvorsorge angeboten. Wert dramatisch gefallen – zeitweise nur noch ~50% des Anfangswertes faz.net. Viele Anleger, oft selbst Volksbank-Mitglieder, waren fassungslos. Debakel öffentlich bekannt(Presseberichte). Mehrere Anleger erwägen Klagen; Bankintern Aufarbeitung unter Verschluss. Fälle dienten als mahnendes Beispiel in Medien für fehlgeschlagene Immobilienwetten zulasten von Kleinanlegern. faz.net

Tab.: Auswahl bezeichnender Fälle, in denen Volks-/Raiffeisenbanken wegen fragwürdiger Immobilienfonds-Verkäufe auffielen. Anmerkung: Neben den exemplarisch gelisteten Fällen existieren zahlreiche weitere Verfahren – von einzelnen Vergleichen bis hin zu Sammelklagenansätzen. Die Tendenz ist klar: Gerichte attestieren immer wieder Verletzungen der Beratungs- und Aufklärungspflichten, gerade wenn Provisionen und Risiken unter den Tisch fielen.

Folgen und Reaktionen: Banken, BaFin und Politik auf dem Prüfstand

Angesichts dieser Skandalserie stellt sich die Frage: Was tun eigentlich die Aufseher und die Politik? Die Antwort fällt – wenig überraschend – ernüchternd aus. Die BaFin, zuständig für die Finanzaufsicht, hat in Einzelfällen nachgehakt, aber von drakonischen Strafen oder branchenweiten Maßnahmen ist wenig zu hören. Man konzentrierte sich in der Vergangenheit eher darauf, regulatorische Schrauben minimal nachzuziehen: So wurden nach dem offenen-Fonds-Debakel 2008–2012 gesetzliche Kündigungsfristen eingeführt. Seit 2013 gilt für offene Immobilienfonds eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten ra-goldenstein.de. Damit wollte man Panik-Abzüge verhindern – erreicht hat man vor allem, dass Anleger jetzt im Ernstfall in der Falle sitzen. Wer heute raus will, muss erst einmal warten… und warten… während der Fonds weiter an Wert verlieren kann ra-goldenstein.de. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Diese Regelung schützt primär die Fonds und deren Vertrieb, weniger den Anleger.

Die Politik zeigte sich zwar „besorgt“ ob der Beratungsaffären, doch konkrete Schritte blieben zaghaft. Immerhin wurde 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt, wodurch geschädigte Anleger gemeinsam gegen Banken vorgehen können. Ein Flächenbrand blieb bisher jedoch aus – viele Kunden scheuen den langen Atem solcher Verfahren. In Einzelfällen, wie beim geschlossenen Fonds MPC Life oder diversen Schiffs- und Immobilienfonds, prüfen Verbraucherzentralen aber Sammelklagen. Im Fall UniImmo: Wohnen ZBI etwa hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eigenständig gegen das Fondsmanagement (ZBI/Union) geklagt – mit ersten Erfolgen: Das LG Nürnberg-Fürth urteilte, dass die Risikoklassifizierung des Fonds viel zu niedrig angesetzt war anwalt.de. Die Verbraucherschützer fordern eine Einstufung in die höchste Risikoklasse „6“ statt „2“, was Bände spricht anwalt.de. Sollte es zu einem Musterverfahren kommen, könnten tausende Anleger Ansprüche anmelden, was Union Investment und die beteiligten Volksbanken in erhebliche Haftungsnöte bringen würde (man stelle sich den Imageschaden vor).

Politisch brenzlig wird es auch beim Stichwort Provisionsverbot. Während andere Länder provisionsbasierte Anlageberatung längst verboten haben, klammert sich insbesondere Deutschland (wohl auf Druck der Finanzlobby) ans bewährte Provisionsmodell – trotz der offensichtlichen Interessenkonflikte. Jede Diskussion in Brüssel um ein EU-weites Provisionsverbot wird von den deutschen Bankverbänden – allen voran den Sparkassen und Volksbanken – lautstark torpediert. Verständlich geht es doch um Milliarden-Einnahmen. Die Kehrseite dieses Status quo zeigen unsere Beispiele: Beratung in den Diensten der eigenen Tasche. Bisher hat keine Bundesregierung den Mut gehabt, dieses Thema ernsthaft anzupacken. Stattdessen beschränkt man sich darauf, die Finanzbildung der Bürger zu beschwören (als ob ein 70-jähriger Rentner erst mal Bafin-Journal lesen müsste, bevor er zur Bank geht).

Bissiger Kommentar eines enttäuschten Beobachters

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Die Volks- und Raiffeisenbanken haben in den letzten 15 Jahren viel Vertrauen verspielt. Ausgerechnet die „Bodenständigen“ der Bankenbranche – deren Werbeslogan lange „Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt“ lautete – trieben manche Kunden geradewegs in die finanziellen Katastrophen. Immobilienfonds, einst angepriesen als solide Rentenbausteine, entpuppten sich für viele als Renten-Fallen. Der eigentliche Antrieb schien dabei die Provisionsgier der Institute zu sein, weniger der Kundenwunsch.

Für die geschädigten Kleinanleger bleiben als Trostpflaster oft nur langwierige Klagen. Immerhin mit wachsendem Erfolg: Gerichte stellen sich zunehmend auf die Seite der Anleger, wenn Banken arglistig Risiken verharmlosten oder heimlich abkassierten experten.deexperten.de. Doch jeder Sieg vor Gericht ist ein Sieg nach jahrelangem Verlust. Die bessere Lösung wäre, solche Machenschaften gar nicht erst aufkommen zu lassen – Stichwort Kulturwandel in der Anlageberatung. Solange der aber auf sich warten lässt, gilt für Bankkunden:

  • Versprechen der Bank hinterfragen: „Sicher wie Betongold“ könnte in Wahrheit heißen, dass nur die Provision für die Bank sicher ist.
  • Kleingedrucktes lesen & nachhaken: Wer fragt, wie viel die Bank an einem Produkt verdient, bringt so manchen Berater ins Stottern – ein aufschlussreicher Moment.
  • Im Zweifel unabhängigen Rat suchen: Ein Honorarberater mag etwas kosten, aber wenigstens hängt dessen Einkommen nicht davon ab, ob er uns riskante Fonds andreht.

Bleibt zu hoffen, dass die Volksbanken aus ihren filmreifen Skandalen sueddeutsche.de lernen. Bis dahin jedoch sollten Kunden jeden Fonds, der ihnen als „Altersvorsorge“ verkauft wird, lieber zweimal prüfen. Sonst endet am Ende die vielbeschworene Altersvorsorge als teures Lehrgeld – und die einzige sichere Rendite streicht die Bank ein. In diesem Sinne: Wir machen den Weg frei… und legen ein paar fette Stolpersteine aus. ಥ_ಥ

Quellen: Die Analyse basiert auf einer Vielzahl von Medienberichten, Gerichtsurteilen und Verbraucherinformationen, u.a. Handelsblatt anwalt.deanwalt.de, Capital capital.de, FAZ faz.net, Anwalt.de anwalt.de sowie Pressemitteilungen von Verbraucherzentralen und Kanzleien experten.de experten.de, die in den jeweiligen Abschnitten zitiert wurden.

Digitale Schutzgelderpressung – die Causa Handelsblatt

Eine Antwort auf den Handelsblatt Crime Podcast über Selbstgefälligkeit, Neid und eine andere Realität.

Kaufmann – nicht Journalist

Gleich zu Beginn möchte ich eines klarstellen: Ich war nie Journalist, sondern immer Kaufmann. Mein Finanzportal GoMoPa (Goldman, Morgenstern & Partners) war keine moralische Mission zur Weltverbesserung, sondern ein Geschäft – und zwar ein gutes. Zwei Jahrzehnte lang war GoMoPa eine zentrale Anlaufstelle für Warnungen vor dubiosen Finanzprodukten. Wir haben dort über schwarze Schafe der Branche berichtet und so Anleger aber vor allem unsere Abonnenten frühzeitig gewarnt. Das Wort “berichtet” würde zu kurz greifen, denn GoMoPa folgte nie klassischen journalistischen Standards – und sollte es auch nie. Tatsächlich werfen mir die Schreiberlinge vom Handelsblatt ja vor, ich hätte mich nie um journalistische Konventionen geschert. Stimmt genau. Ich habe von Anfang an als Unternehmer agiert, nicht als selbstloser Enthüller. Wenn Kritiker monieren, ich hätte GoMoPa nur für’s eigene Bankkonto betrieben, kann ich dazu nur ironisch anmerken: Selbstverständlich – genau das nennt man Geschäft.

Urheberrechte (Copyrights) verkaufen

GoMoPa.net war ein Informationsdienst mit Gewinnabsicht. Unser Geschäftsmodell war so einfach wie legal: Wir haben zuerst unsere Abonnenten per Newsletter informiert und erst dann – und nach Kontaktaufnahme zu uns – Unternehmen oder Investoren Nutzungsrechte an bestimmten Artikeln verkauft. Wer ein solches Nutzungsrecht an einem Beitrag erwirbt, kann über dessen Veröffentlichung natürlich frei entscheiden – auch wenn der Text dadurch von unserer Seite verschwindet. Das mag manchem moralisch missfallen, ist aber juristisch völlig legitim. In Deutschland ist der Verkauf von Urheberrechten nicht verboten – und erst recht nicht in den USA, wo unsere Firma ihren juristischen Sitz hatte. Ich habe mir nichts vorzuwerfen: An jedem Artikel auf GoMoPa konnten Dritte bei Interesse ganz legal die Rechte erwerben. Dass ein Artikel nach so einem Rechtekauf depubliziert wurde, ist kein Skandal, sondern Vertragsfreiheit. Wer das immer noch nicht versteht, sollte vielleicht einmal nachdenken, anstatt im Podcast die Empörungs-Trommel zu rühren.

Übrigens hat GoMoPa im Jahr 2022 – lange vor dem aktuellen Wirbel – sämtliche Website-Inhalte, Marken und Urheberrechte an ein Unternehmen namens Secretum Media LLC verkauft. Auch dieser Schritt war vollkommen legal. Ironisch finde ich: Als wir diese Rechteübertragung damals in aller Offenheit vollzogen, hat es kaum jemanden interessiert. Aber heute tut man überrascht, dass hinter den Kulissen ein lukratives Geschäftsmodell stand.

Bonofa – Strafbefehl auf wackeliger Grundlage

Kommen wir zum “Fall Bonofa”, der im Handelsblatt Crime Podcast „Der Fall GoMoPa – vom Jäger zum verurteilten Erpresser“ breit ausgewalzt wurde. Zunächst die Fakten: Ja, es gibt einen Strafbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken gegen mich – über 7.200 Euro. Die Richterin ist überzeugt – und das ist richtig – dass GoMoPa sich 2014 von den Herren Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp der Bonofa-Firmengruppe 250.000 Euro habe zahlen lassen, um weitere kritische Berichte über ihr illegales Schneeballsystem zu stoppen. Dieses Geld – nennen wir es beim Namen: Schweigegeld – wurde als Wegzoll für mein Schweigen und für die Copyrights er bereits veröffentlichten Berichte gezahlt, so steht es im Strafbefehl. So weit, so unschön. So richtig! Tilgenkamp hat mittlerweile seine 8 Jahre Knast abgesessen und Kulla begleitete ihn dabei, soweit ich weiß, ein Stück des Weges. Shit Happens!

Doch beleuchten wir die Umstände: Bonofa oder deren Vertreter haben mich interessanterweise nie angezeigt. Die Grundlage für das Verfahren war eine heimliche Audio-Aufnahme jenes Treffens zwischen mir und dem Bonofa Boss Detlef Tilgenkamp aus Saarbrücken. Hätte ich geahnt, dass Tilgenkamp unser 4-Augen Gespräch mitschneidet, wäre es nie zu einem Prozess gekommen – weil es dieses Gespräch so nicht gegeben hätte! In den USA wäre eine derart erlangte Aufnahme als Beweismittel gar nicht erst zugelassen worden. Und was sagt die Justiz? 180 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 7.200 Euro Geldstrafe – für einen armen Rentner natürlich eine Masse Holz. Dieses allerdings doch sehr überschaubare Strafmaß spricht Bände: Wäre ich das große kriminelle Mastermind, als das man mich jetzt versucht darzustellen, hätte man mich sicher härter zur Rechenschaft gezogen. Ich habe den Strafbefehl akzeptiert – nicht aus Schuldeingeständnis, sondern um Ruhe zu haben. Dazu am Schluss mehr.

GoMoPa –  S&K, Bonofa, Wirecard, Senator Braun – GoMoPa war stets schneller als die „Qualitätsmedien“

Es erstaunt, wie im Podcast meine Arbeit für GoMoPa völlig ausgeblendet wird. Tatsache ist: Mein Team und ich haben über Jahre hinweg so manche Schweinerei im Finanzsektor früher ans Licht gebracht als die etablierten Medien. Einige Beispiele: Das milliardenschwere Immobilien-Pyramidenspiel S&K („Schäfer&Köller“) flog dank unserer frühen Warnungen auf – später wurden die Drahtzieher verhaftet (Schaden 300 Millionen Euro). Den Bonofa-Skandal – ein Ponzi-System mit tausenden Geschädigten und Schäden im ebenfalls dreistelligen Millionenbereich – wurde auf GoMoPa bereits publik gemacht, da schliefen manche Investigativ-Redaktionen noch. Und erinnern wir uns an den Berliner CDU-Politiker Michael Braun: Er musste 2011 schon nach zwölf Tagen im Amt als Justizsenator zurücktreten, weil gegen ihn Vorwürfe in Zusammenhang mit Schrottimmobilien bekannt wurden. Wer hatte diese dubiosen Geschäfte zuerst öffentlich benannt? Richtig – ein kleiner New Yorker Informationsdienst namens GoMoPa. Die großen Nachrichtenredaktionen sprangen oft erst auf, nachdem wir Alarm geschlagen hatten. Bei Wirecard machten wir allerdings einen Fehler. Nun ja, wer viel arbeitet, macht viele Fehler, aber als Erste haben ebenfalls wir auf das dubiose Geschäftsgebaren dieser „Bank“ hingewiesen, die es bis in den DAX schaffte. Wo waren da die Qualitätsmedien?

Die Krönung jedoch ist: Klassische Medien klopfen sich hinterher gegenseitig auf die Schulter, verleihen sich selbst Preise (Melanie Bergermann) für Enthüllungen, deren Ursprung häufig zuerst mit unseren Recherchen begann. Inhalte und Fotos, die zuerst bei GoMoPa erschienen, tauchten plötzlich in renommierten Blättern wie  (WirtschaftsWoche – Melanie Bergermann) – ohne Quellenangabe auf. Aber im Podcast verliert man darüber natürlich kein Wort. GoMoPa hat der anscheinend übermächtigen Konkurrenz jahrelang die Stories vor der Nase weggeschnappt, aber das erwähnt man lieber nicht. Stattdessen stilisiert man den CEO (mich) zum “vom Jäger zum Erpresser”. Wie praktisch, um die eigene verspätete Berichterstattung zu kaschieren.

Doppelmoral bei Handelsblatt & Co.

Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Genau diese Doppelmoral riecht man aber aus der aktuellen Handelsblatt-Produktion deutlich heraus. Da arbeiten Redakteure wie Herr Lars-Marten Nagel und sein Praktikant Luis Beyerbach (welcher mich beim Aufeinandertreffen in Saarbrücken mehr an einen Praktikanten des Straßenfegers erinnerte) für einen Verlag, der sich über Jahre aus unseren GoMoPa-Inhalten bedient hat – und stellen sich nun in einem True-Crime-Podcast mit erhobenem Zeigefinger hin, um die Quelle ihrer eigenen Storys moralisch zu verurteilen.

Im LinkedIn-Beitrag des Handelsblatt-Investigativteams heißt es gönnerhaft, GoMoPa habe „nie journalistische Standards“ befolgt. Nein. Das haben wir auch nicht aber was denn nun? Erst schmückt man sich mit unseren Enthüllungen über den Graumarkt, dann heißt es plötzlich pikiert, wir seien keine Journalisten. Kann mir jemand den Unterschied innerhalb des angestrebten Ergebnisses erklären? Diese Janusköpfigkeit dieser „Kollegen“ muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das „renomierte“ Handelsblatt selbst berichtete jüngst, ich hätte eingeräumt, dass Artikel gegen Geld depubliziert wurden – selbstverständlich habe ich das, denn es war unser und mein Geschäftsmodell (siehe oben) und es ist und war legal. Die gleiche Publikation tut jetzt so, als habe ich ein moralisches Tabu gebrochen. Ich nenne das einen heuchlerischen Wandel vom früheren Nutznießer zum gestrengen Richter.

Der Podcast stammt aus dem Hause Handelsblatt – jenem Hause, das laut eigener Aussage Wert auf „unabhängigen, verlässlichen und kritischen Journalismus“ legt. Schön und gut. Doch kritischer Journalismus sollte idealerweise bei selbstkritischem Journalismus anfangen. Vielleicht hätten die Macher vor der Empörung besser nach oben in ihr eigenes Verlagshaus geblickt und gefragt, warum GoMoPa offenbar jahrelang erfolgreicher im Aufdecken unseriöser Machenschaften war als so manche große Redaktion. Sich jetzt moralisch zu überhöhen und mich zum alleinigen Bösewicht einer vermeintlich neuen Masche – der “digitalen Schutzgelderpressung” – zu erklären, ist bequem. Es lenkt davon ab, dass traditionelle Medien die Gefahren des Grauen Kapitalmarkts und die Manipulationsmöglichkeiten im Internet jahrelang nicht gesehen und unterschätzt haben.

„Philosophisch“ und „coole Socke“

Eines muss man den Podcast-Machern aber lassen: Ganz ohne Anerkennung wollen sie mich dann doch nicht ziehen lassen. Manche Aussagen in “Der Fall GoMoPa” haben mich stark  amüsiert. Da wird meine Haltung als beinahe “philosophisch” bezeichnet – und ich gar als “coole Socke” betitelt. Eine coole Socke, die gelassen bleibt, während andere hyperventilieren – nun, das trifft meinen Stil eines Hanseaten wohl ganz gut. Ich nehme solche Bonmots sportlich. Es freut mich, dass Ina Karabasz, Solveig Gode und auch Sönke Iwersen als Moderatoren offenbar verstanden haben, dass man in meiner Liga mit kühlem Kopf operieren muss. Wenn ich in dem Podcast also als gelassen oder abgeklärt rüberkomme, dann habe ich offenbar meinen Job richtig gemacht. Schließlich verliert nur der die Nerven, der sich seiner Sache nicht sicher ist.

Interessant war für mich auch, dass der Podcast den Begriff “digitale Schutzgelderpressung” bemüht. Eine reißerische Wortschöpfung – aber bitte: Wenn man unbedingt ein Buzzword braucht, um aus GoMoPa‘s Vorgehen eine True-Crime-Story zu stricken, sei es drum. Wirklich neu ist die beschrieben und angebliche „Masche“ jedenfalls nicht. Dass auf fragwürdigen Portalen Drohkulissen aufgebaut werden, um Zahlungen zu erheischen oder Aktienkurse zu beeinflussen, passiert seit vielen Jahren. GoMoPa hob sich in einem entscheidenden Punkt ab: Wir haben echte Missstände aufgedeckt – S&K, Bonofa, Phoenix, Wirecard und andere – und unsere Abonnenten waren gewarnt, lange bevor Behörden eingriffen. Und ja, wir haben auch Geld daraus geschlagen (ich zitiere hier Ihren O-Ton: “eine Scheibe abgeschnitten” – danke fürs Bild). Aber unsere Warnungen waren kein Fake. Unsere Namen stets real. Unsere Adresse existent. Im Gegensatz zu manchen Schmierseiten, die heute im Netz herumgeistern, hatte GoMoPa.net Substanz. Das sollte man bei aller (vielleicht) berechtigten Kritik nicht unterschlagen. Oder waren wir einfach nur clever?

Ruhe statt Reue

Zum Schluss noch ein persönliches Wort zum Thema Schuld und Sühne. Warum habe ich den Strafbefehl über 7.200 Euro akzeptiert, anstatt vor Gericht meine Unschuld zu beteuern? Ganz einfach: Meine Ruhe war mir wichtiger als Recht haben. Nach Erfahrungen aus jahrelangem Rechtsstreit und medialer Skandalisierung zieht man irgendwann die Reißleine – selbst wenn man weiterhin von seiner rechtlichen Unschuld überzeugt ist. Ein endloser Prozess hätte mir nur Lebenszeit geraubt und davon habe ich in meinem Alter nur noch stark begrenzte Verfügbarkeit. Also habe ich gezahlt und einen Schlussstrich gezogen. Nicht, weil ich mich schuldig fühle, sondern weil ich mir mein Leben nicht von einem deutschen Klein-Gericht auf den Kopf stellen lassen wollte.

Zum Schuldbewusstsein fehlt mir darum im Übrigen weiterhin die Grundlage. Ich weiß, dieser Satz mag manchen gar nicht gefallen. Besonders manchem Journalisten nicht. Apropos Journalisten: Mir ist bewusst, dass 250.000 Euro – jener Betrag, den Bonofa in Raten zahlte (haben Sie schon einmal von einem Erpresser gehört, der Ratenzahlungen akzeptiert?)  erhalten zu haben – für einige meiner berufsmoralischen Kritiker dürften das so gut um die fünf – Jahresgehälter sein! Ich machte das mit einigen wenigen Artikel …

Nun ja, Neid ist menschlich. Vielleicht erklärt das die besondere Gereiztheit, mit der gewisse Schreiberlinge und Winkeladvokaten auf mich zeigen. Aber wer von uns hätte wirklich Grund, verbittert zu sein? Ich sicherlich nicht. Ich habe mein Geld verdient, meine Lehren gezogen und genieße inzwischen meinen Ruhestand als Privatier. GoMoPa.net ist für mich Geschichte. Doch die Heuchelei, die der Fall ans Licht gebracht hat – auf Seiten mancher Medien und vermeintlicher Moralwächter – die ist höchst lebendig. Und darauf wollte ich hier aus gegebenem Anlass antworten. In diesem Sinne: Ich muss niemandem mehr gefallen. Aber Recht behalten möchte ich am Ende schon.

Nun denn – bleiben Sie stark …

Das Briefkasten-Imperium von Peter Löhmann und Dieter Lair – bei Anruf Abzocke?!

Einleitung

Zwei Geschäftsleute versprechen luxuriöse Yachten, renditeträchtige Immobilien und exklusive Aktienbeteiligungen – und agieren dabei aus noblen Adressen in der Schweiz und auf Mallorca. Doch hinter dieser glänzenden Fassade verbergen sich mutmaßlich aggressive Telefonverkäufe, immer neue Firmenkonstrukte und ein Netzwerk, das über Ländergrenzen hinweg operiert. Peter Löhmann und Dieter Lair stehen im Zentrum eines Geflechts aus Firmen und Projekten, die Anlegern hohe Gewinne in Aussicht stellen, in der Vergangenheit aber wiederholt durch Cold Calls und zweifelhafte Geschäftsmodelle aufgefallen sind. Dieser investigativ recherchierte Long-Read beleuchtet die Hintergründe der beiden Akteure, ihre Firmen in der Schweiz und im Ausland, frühere Skandale und behördliche Maßnahmen – sachlich, kritisch und faktengesättigt.

Werdegang: Vom Strukturvertrieb zur Finanzwelt

Peter Löhmann (ein gebürtiger Deutscher aus Nürtingen bei Stuttgart) und Dieter Lair (aus Österreich) sind keine Neulinge im Vertrieb. Ihre geschäftlichen Wurzeln reichen mindestens ein Jahrzehnt zurück. Auffällig: Beide tauchten um 2012 zunächst im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Aloe-Vera-Produkten auf Mallorca auf. So firmierte etwa eine Aloe Vera Mallorca Natural SL zunächst als Direktvertrieb für Naturprodukte, bevor Löhmann und Lair im November 2012 als neue Geschäftsführer eingetragen wurden empresia.es empresia.es. Nur kurz darauf änderte das Unternehmen seinen Namen in Celox Consulting SL, ein erster Schritt weg vom Pflanzenvertrieb hin zu „Consulting“. Ein ähnliches Muster zeigte sich 2013 bei einer Aloe Vera Mallorca Distribución SL: Nachdem Lair und Löhmann dort die Leitung übernommen hatten, wurde die Firma in Crepax Consulting SL umbenannt empresia.es empresia.es. Binnen kurzer Zeit verwandelten sie zwei Strukturvertriebs-Firmen aus dem Wellness-Bereich in Beratungs- und Investmentgesellschaften.

Diese frühen Umfirmierungen deuten auf ein sich abzeichnendes Muster hin. Löhmann und Lair erwiesen sich als geschäftliche Chamäleons, die alte Firmenhüllen übernehmen und mit neuem Zweck ausstatten konnten. Aus dem Netzwerkvertrieb mit Aloe Vera wurde ein „Consulting“-Geschäft – ein Begriff, der vieles und nichts bedeuten kann. Die gewählte Ausrichtung sollte sich bald konkretisieren: Im Jahr 2013 gründeten sie die Solventa Management AG mit Sitz in Baar im Schweizer Kanton Zug handelsregister.help.ch. Der offizielle Zweck dieser Aktiengesellschaft lautete zwar vage „Unternehmensberatung“ handelsregister.help.ch handelsregister.help.ch, doch die enorme Anzahl von 10 Millionen Aktien (Nominalwert je CHF 0.01) ließ bereits erahnen, worum es tatsächlich gehen dürfte: Um das Einsammeln von Investorengeldern für vermeintlich großangelegte Projekte. Löhmann und Lair positionierten sich damit als Finanz-Unternehmer – unterstützt durch eine Aura von Seriosität, die eine Schweizer AG mit sich bringt.

Auffällige Strukturen: Immer neue Firmenkonstrukte

Blickt man auf die folgenden Jahre, so ziehen Löhmann und Lair ein regelrechtes Firmenkarussell auf. Stets tauchen große Namen und opulente Versprechen auf, bevor die Gesellschaften wieder verschwinden oder umfirmiert werden. Solventa war der Anfang: Unter dem Label Solventa Capital Group versuchten Löhmann/Lair sich offenbar im Bereich Investments zu etablieren. In Branchenverzeichnissen warb man mit angeblicher Expertise – sogar im Jahrbuch der Schweizer Beteiligungsbranche SECA wurden 2014–2016 „Dieter Lair“ und „Peter Loehmann“ als Schlüsselpersonen der Solventa Capital Group genannt seca.ch. Hinter den Kulissen jedoch häuften sich offenbar Ungereimtheiten.

Spätestens 2017 schritt die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA ein: Am 4. Mai 2017 setzte die FINMA per superprovisorischer Verfügung einen Untersuchungsbeauftragten bei der Solventa Management AG ein shab.help.ch. Wenige Monate später, am 9. Oktober 2017, wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet shab.help.ch. Die FINMA ließ Solventa Management AG zwangsliquidieren – mangels Masse blieb für Gläubiger nichts übrig (laut Schlussbericht gab es „keine Aktiven“ auszuschütten) finma.ch finma.ch. Diese drastische Maßnahme der Behörde legt nahe, dass Solventa ohne die nötige Lizenz operierte oder Anlegergelder gefährdet waren. Tatsächlich fand sich Solventa Management AG nie auf der FINMA-Liste bewilligter Finanzinstitute, sondern – implizit – auf der Warnliste für mögliche unerlaubte Finanzgeschäfte.

Bereits vor dem Schweizer Behördeneingriff hatten Löhmann und Lair vorgesorgt: Im März 2017, also mitten im Solventa-Schlamassel, gründeten sie die Rothenbaum Gruppe AG in der Schweiz. Diese neue Aktiengesellschaft wurde in Freienbach/Bäch (SZ) eingetragen – wieder mit einem breit gefassten Zweck („Beratungsleistungen in Finance, Legal & Tax“ sowie Immobiliengeschäfte) moneyhouse.ch. Als Verwaltungsrat trat allerdings nicht das Duo selbst in Erscheinung, sondern ein gewisser Christoph Hermann Schwarz moneyhouse.ch. Es handelt sich vermutlich um einen Treuhänder oder Strohmann, der offiziell die Firma führt. Diese Konstruktion – ein lokaler Statthalter als Strohverwaltungsrat – ist in dubiosen Firmengeflechten nicht unüblich, um die wahren Drahtzieher zu verschleiern. Die Rothenbaum Gruppe AG blieb nach der Gründung weitgehend unauffällig im Handelsregister; es gab keine Namensänderungen oder öffentliche Kapitalmaßnahmen moneyhouse.ch moneyhouse.ch. Ihre Aktivität entfaltete sich vielmehr an einem Ort fern der Schweizer Behörden: Palma de Mallorca.

Die Fassade in Palma: Luxus im Schaufenster, Cold Calls am Telefon

Auf Mallorca traten Löhmann und Lair mit immer neuen Firmennamen gegenüber potenziellen Investoren auf. In Palma unterhielt man repräsentative Büros an prominenter Lage – etwa an der edlen Hafenpromenade Avinguda de Gabriel Roca. Dort prangte zeitweise das Logo der Rothenbaum Gruppe am Schaufenster, umgeben von Fotos teurer Immobilien und eleganter Yachten gomopa.io gomopa.io. Dieser äußere Schein sollte Seriosität und Erfolg suggerieren. Doch laut einem Insider handelte es sich bei der Rothenbaum-Niederlassung in Wahrheit nur um eine „Drückerbude“, die über unerlaubte Kaltakquise am Telefon deutsche und österreichische Anleger abgriff gomopa.io gomopa.io. Cold Calls – also unangemeldete Werbeanrufe – sind in Deutschland seit 2009 und in Österreich seit 2003 verboten gomopa.io. Trotzdem soll das Team um Löhmann/Lair gezielt Geschäftsführer und wohlhabende Privatleute in der Heimat angerufen haben, um ihnen exklusive vorbörsliche Aktienangebote schmackhaft zu machen gomopa.io gomopa.io.

Nach übereinstimmenden Berichten verhält sich das Duo dabei äußerst aggresiv und provisionsorientiert. Nicht die Qualität der angebotenen Aktien stehe im Vordergrund, sondern ob die jeweiligen Firmen bereit seien, exorbitante Vermittlungsprovisionen – angeblich 42% – an die Anrufer zu zahlen gomopa.io. Dieser Provisionshunger erklärt, warum oft windige Aktien und Beteiligungen vertrieben wurden: Nur Unternehmen, die händeringend Kapital suchen oder fragwürdige Anlagen verkaufen, würden solch horrende Kickbacks bieten. Löhmann und Lair residierten derweil standesgemäß „wie die Made im Speck“ auf der Sonneninsel Mallorca gomopa.io. Ihren Kunden dagegen, so der Insider zynisch, blieben am Ende meist wertlose Aktien und leere Hände gomopa.io gomopa.io.

Die Masche gleicht klassischen Boiler-Room-Scams: Überrumpelung am Telefon, Druck mit vermeintlich einmaligen Chancen, Verkauf von schwer handelbaren Anteilen dubioser Firmen. Tatsächlich reihten sich in ihrem Portfolio verschiedene Gesellschaften aneinander, deren Namen klangen, als wären sie großen Holdings entsprungen – tatsächlich aber nur Briefkasten- oder Hüllenfirmen waren.

Netzwerk und Firmengeflecht

Ein Blick auf das geschäftliche Netzwerk von Peter Löhmann und Dieter Lair zeigt eine Vielzahl miteinander verknüpfter Firmen in unterschiedlichen Jurisdiktionen:

  • Rothenbaum Gruppe AG – Schweizer Aktiengesellschaft (SZ) seit 2017  moneyhouse.ch; repräsentatives Büro in Palma de Mallorca. Diente als aktuelle Fassade der Gruppe.

  • Solventa Management AG – Schweizer Aktiengesellschaft (ZG) 2013–2019  handelsregister.help.ch; zentrale Gesellschaft der Solventa-Gruppe, von der FINMA geschlossen shab.help.ch.

  • Solventa Capital Investment Group SL – Spanische Kapitalgesellschaft in Palma (Gegründet ca. 2013); fungierte als Nachfolger der Schweizer Solventa auf Mallorca. Vertrieb vorbörsliche Aktien per Telefon.

  • Von Veldenstein Group SL – Spanische Kapitalgesellschaft in Palma; ähnlich gelagerte Firma, benannt nach einer Burg (Veldenstein). Tätig im Bereich Consulting, Immobilien, Yachtmanagement laut Selbstdarstellung  mx.pinterest.com.

  • Celox Consulting SL – Spanische Kapitalgesellschaft in Palma; hervorgegangen 2012 aus Aloe Vera Mallorca Natural SL  empresia.es. Diente als Vertriebsfirma (Telefonakquise).

  • Crepax Consulting SL – Spanische Kapitalgesellschaft in Palma; hervorgegangen 2013 aus Aloe Vera Mallorca Distribución SL  empresia.es. Diente als Vertriebsfirma.

  • Swiss Invest Finance SL – Spanische Kapitalgesellschaft (Palma); suggeriert mit Namen eine Schweizer Finanzfirma. Ebenfalls im Umfeld Löhmann/Lair tätig.

  • Bankershouse Limited – Britische Limited (Birmingham) seit 2008 open.endole.co.uk. Diente vermutlich als weitere Kulisse/Briefkasten mit seriösem Klang. Offenbar seit langem inaktiv („dormant“)  open.endole.co.uk, aber im Vertriebsmaterial der Gruppe erwähnt.

Diese Unternehmen sind personell eng verflochten: Löhmann und Lair traten in Spanien oftmals gemeinsam als Administradores solidarios (gleichberechtigte Geschäftsführer) auf – so z.B. bei Celox, Crepax, Solventa und Von Veldenstein  cope.es. In Großbritannien oder der Schweiz dagegen tauchten ihre Namen offiziell kaum auf; dort ließen sie andere als Direktoren eintragen (etwa den genannten C. Schwarz bei der Rothenbaum Gruppe AG). Dennoch bestehen klare Verbindungen: Spanische Handelsregisterdaten zeigen, dass sich Löhmann/Lair und die genannten Firmen in überschneidenden Direktoren-Netzwerken wiederfinden datoscif.es datoscif.es. Es handelt sich also weniger um unabhängige Firmen als um Zweige desselben Systems.

Skandale, Warnungen und mögliche Gesetzesverstöße

Angesichts der beschriebenen Praktiken verwundert es nicht, dass Aufsichtsbehörden in verschiedenen Ländern auf Löhmann und Lair aufmerksam wurden. Bereits 2017 – wie beschrieben – griff die FINMA in der Schweiz ein und untersagte das weitere Treiben der Solventa-Gruppe shab.help.ch. Noch deutlicher reagierte im Februar 2019 die spanische Wertpapieraufsicht CNMV: Sie veröffentlichte gleich eine ganze Red Liste von 15 nicht autorisierten Firmen, darunter vier Unternehmen aus dem Löhmann/Lair-Universum cope.es cope.es. In der CNMV-Warnung vom 4. Februar 2019 heißt es ausdrücklich, dass Celox Consulting SL, Crepax Consulting SL, Solventa Capital Investment Group SL und Von Veldenstein Group SL nicht befugt sind, Investmentdienstleistungen in Spanien anzubieten cope.es. Als verantwortliche Personen werden Dieter Lair und Peter Lohmann genannt cnmv.es  cnmv.es. Ebenfalls an diesem Tag warnte die CNMV vor Swiss Invest Finance SL (swissinvestfinance.com) – auch hier tritt Dieter Lair als Administrator auf cope.es. Die klare Botschaft der Behörden: Diese Firmen sind “Chiringuitos financieros”, wie man in Spanien sagt – also Finanzbuden ohne Erlaubnis, vor denen sich Anleger hüten sollten.

In Deutschland fielen Löhmann und Lair bislang vor allem Fachmedien und Anlegerschutz-Seiten auf. So berichtete das Finanzportal GoMoPa im September 2023 ausführlich über die Machenschaften der Rothenbaum Gruppe AG auf Mallorca gomopa.io gomopa.io. Der Artikel zeichnete ein drastisches Bild von systematischer Telefonabzocke, ignorierten Unterlassungsverfügungen und immer neuen Firmenmänteln zur Verschleierung. Eine Anfrage der GoMoPa-Redaktion an Peter Löhmann und Dieter Lair im August 2023 blieb unbeantwortet gomopa.io – Transparenz sieht anders aus. Auch in der Vergangenheit suchten Geschädigte Rat bei Anwälten: So warnte etwa die Kanzlei Herfurtner bereits 2017 vor Investments bei der Solventa Group und berichtete von einem FINMA-unterbundenen Geschäftsmodell.

Bislang sind öffentlich keine strafrechtlichen Urteile oder Verurteilungen gegen Löhmann oder Lair bekannt. Dies mag teils daran liegen, dass ihre Aktivitäten länderübergreifend stattfinden – was Ermittlungen erschwert – und dass sie formal oft nur im Hintergrund agieren. Allerdings ermitteln Behörden in solchen Fällen oft im Stillen, und die Fülle an Warnhinweisen spricht eine deutliche Sprache. Sollten Geschädigte in größerer Zahl anzeigen erstatten, könnten Strafverfahren wegen Betrugs, unerlaubten Finanzgeschäfts oder Verstößen gegen Wettbewerbsrecht (unerlaubte Werbung) folgen. Schon jetzt haben die Aufsichten mit Untersagungsverfügungen, Konkursverfahren und Warnungen reagiert – ein starkes Indiz, dass die angebotenen Geschäfte zumindest illegal, wenn nicht gar betrügerisch sind.

Muster und Parallelen

Die Geschichte von Peter Löhmann und Dieter Lair weist deutliche Parallelen zu bekannten Strukturvertriebs- und Schneeballmodellen auf. Mehrfach ist zu beobachten, wie nach Negativschlagzeilen oder behördlichen Schritten einfach der Name gewechselt oder in ein anderes Land ausgewichen wurde:

  • Umfirmierung nach schlechtem Ruf: Aus den harmlos klingenden Aloe-Vera-Firmen wurden Consulting-Firmen; als Solventa in Verruf geriet, tauchten neue Markennamen wie Von Veldenstein und Rothenbaum auf. Die Strategie: mit einem neuen Label unbeschadet weiterzumachen und Anleger von vorn zu täuschen.

  • Verlagerung des Standorts: Als die Schweiz (FINMA) unangenehm wurde, verlagerte man den Schwerpunkt nach Spanien. Dort operierte man einige Zeit unbehelligt, bis die CNMV einschritt. Sollte Spanien zu „heiß“ werden, ist nicht auszuschließen, dass das Duo künftig verstärkt von einem anderen Land aus agiert – vielleicht wieder zurück in der Schweiz mit Rothenbaum, oder via Großbritannien (Stichwort Bankershouse Limited) oder sogar von Dubai oder anderen lax regulierten Plätzen, wie es ähnlich gelagerte Vertriebler oft tun.

  • Strohleute und Verschleierung: Das Einsetzen von Strohmännern (etwa in Verwaltungsräten), das Nutzen von Briefkastenadressen (z.B. in Birmingham) und das Aufteilen des Geschäfts auf viele juristische Personen erschwert es geschädigten Anlegern, Verantwortliche zu fassen. Dieses Geflecht dient dazu, Haftung zu zerstreuen und Abschottung zu gewährleisten – ein typisches Merkmal dubioser Netzwerke.

  • Hohe Renditeversprechen und Druck: Ähnlich wie bei klassischen MLM-Systemen oder Schneeballsystemen wird mit der Gier der Anleger gespielt. Vorbörsliche Aktien, die angeblich kurz vor dem Durchbruch stünden, funktionieren in der Erzählung wie die „Wundermittel“ bei anderen Strukturvertrieben. Der Unterschied: Hier gibt es nicht einmal ein physisches Produkt wie Aloe Vera mehr – es sind rein virtuelle Werte, was das Risiko für Anleger noch größer macht.

In Summe zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Löhmann und Lair bewegen sich stets in Graubereichen der Legalität, nutzen Lücken zwischen verschiedenen Jurisdiktionen und geben ihrem Geschäftsmodell regelmäßig einen Neuanstrich, sobald der alte zu sehr kratzt. Für Außenstehende – insbesondere potentielle Investoren – ist es nahezu unmöglich, diese Historie auf den ersten Blick zu durchschauen. Genau das scheinen sich die beiden zunutze zu machen.


Relevante Personen und Unternehmen

  • Peter Löhmann – Deutscher (teilweise auch mit Wohnsitz in der Schweiz auftretend); gemeinsam mit Lair Initiator diverser Firmen (Solventa, Von Veldenstein, Rothenbaum etc.).

  • Dieter Lair – Österreicher; Geschäftspartner Löhmanns und Co-Administrator der spanischen Gesellschaften.

  • Rothenbaum Gruppe AG – 2017 in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft (Bäch SZ) moneyhouse.ch; diente als aktuelle Front in Palma de Mallorca (Büro an der Hafenpromenade).

  • Solventa Management AG – 2013 in der Schweiz gegründete AG (Baar ZG) handelsregister.help.ch; 2017 durch FINMA-Verfügung stillgelegt und 2019 liquidiert shab.help.ch.

  • Solventa Capital Investment Group SL – Spanische Firma in Palma (unautorisiert lt. CNMV) cope.es; Boiler-Room für den Verkauf von Aktien, betrieben von Löhmann/Lair.

  • Celox Consulting SL – Spanische Firma in Palma; 2012 aus „Aloe Vera Mallorca Natural SL“ hervorgegangen empresia.es; von CNMV 2019 als Finanzdienstleister ohne Erlaubnis gebrandmarkt cope.es.

  • Crepax Consulting SL – Spanische Firma in Palma; 2013 aus „Aloe Vera Mallorca Distribución SL“ hervorgegangen empresia.es; ebenfalls 2019 von CNMV auf Warnliste gesetzt cope.es.

  • Von Veldenstein Group SL – Spanische Firma in Palma; mit Löhmann/Lair als Direktoren, laut CNMV-Warnung 2019 nicht lizenziert cope.es. Name angelehnt an Burg Veldenstein (vermutlich aus Imagegründen).

  • Swiss Invest Finance SL – Spanische Firma (Palma) mit dem Anschein eines Schweizer Finanzhauses; 2019 von CNMV als illegal agierend eingestuft cope.es.

  • Bankershouse Limited – Britische Limited (Birmingham, UK) open.endole.co.uk; diente vermutlich als weitere Briefkastenfirma im Netzwerk, um Seriosität vorzutäuschen (Name erinnert an Bankhaus).

Wichtige Quellen und Nachweise

  • Schweizer Handelsregister / FINMA: Handelsregisterdaten und FINMA-Publikationen zur Solventa Management AG (Liquidation: FINMA-Verfügung 2017, Konkurs 2017) shab.help.ch shab.help.ch; Handelsregisterauszug Rothenbaum Gruppe AG (Gründung 2017, Bäch SZ) moneyhouse.chmoneyhouse.ch.

  • Spanische Handelsregister (BORME): Übernahmen der Aloe-Vera-Firmen und Umbenennung in Celox/Crepax (BORME-Einträge 2012/2013) empresia.es empresia.es.

  • CNMV (Spanische Finanzaufsicht): Warnmeldung vom 4.2.2019 zu Lair/Löhmann-Firmen – Celox, Crepax, Solventa, Von Veldenstein, Swiss Invest Finance – als nicht autorisierte Unternehmen cope.escope.es (siehe auch offizielle CNMV-Warnungen cnmv.es cnmv.es).

  • GoMoPa (GoMoPa.io Finanzblog): Artikel „Rothenbaum Gruppe AG: Telefonabzocke aus Mallorca…“ vom 5.9.2023 mit Insider-Informationen zu Cold-Call-Methoden, 42% Provision und regulatorischen Verstößen gomopa.io gomopa.io.

  • Weitere Medienberichte: Cope/Europa Press Meldung „La CNMV advierte sobre 15 entidades…“ vom 04.02.2019 cope.es; Aargauerzeitung-Porträt über Peter Löhmann (2014, Hinweis: behandelt vermutlich den gleichnamigen Entertainer, nicht den hier genannten) – diese Namensgleichheit sollte nicht verwechselt werden.

  • Aus den o.a. Angaben ergeben sich zusätzlich nachfolgende Fragen:

  • Sie vermitteln seit Jahren insbesondere vorbörsliche Aktien der YODOBA AG mit Sitz in Zug. Diese Gesellschaft hält ein Patent aus dem Jahr 2011 („Verfahren und System zur Bereitstellung von Multimedia-Daten“) und existiert bereits seit über zwei Jahrzehnten – ein nennenswerter wirtschaftlicher Durchbruch blieb bislang aus. Der Internetauftritt wurde 2018 eingestellt, und der mehrfach angekündigte Börsengang wurde bislang nicht realisiert. Im April 2021 wurden laut Handelsregister 394.000 vinkulierte Namenaktien zu 0,01 CHF ausgegeben, womit sich das Aktienkapital auf rund 15,62 Mio. CHF erhöhte. Gleichzeitig wurde bestehenden Aktionären eine Forderung von 197.000 CHF zugewiesen. Wie begründen Sie vor diesem Hintergrund Ihr langjähriges Engagement für die YODOBA AG?

    1. Ihre Tätigkeit basiert im Schwerpunkt auf der Vermittlung von vorbörslichen Aktien. Über welche fachliche Qualifikation im Bereich der Vermögensanlage bzw. Anlageberatung verfügen Sie und Ihre Mitarbeiter? Welche regulatorischen Zulassungen liegen vor?

    2. Es wird berichtet, dass Ihre Provisionsmodelle Vermittlungsprojekte erst ab einer Beteiligung von 40 bis 50 % attraktiv machen. Gleichzeitig soll Ihre Personalstruktur auf niedriger Grundvergütung und einem starken Provisionsabhängigkeitsverhältnis basieren. Die Mehrheit Ihrer Mitarbeiter sei laut Dritten ungelernt. Wie stehen Sie zu der Kritik, dass ein solches System strukturelle Abhängigkeiten fördere und wirtschaftliche Abhängigkeit zur Steuerung des Vertriebsteams genutzt werde?

    3. In verschiedenen von Ihnen gegründeten Firmen sind nicht Sie selbst, sondern zumeist enge private oder berufliche Verbindungen (wie etwa Frau Jennifer Spiegel oder Herr Kurt Iseli) als Geschäftsführer eingesetzt. Herr Iseli war zuvor als Versicherungsmakler tätig, dessen Unternehmen jedoch insolvent ging. Aus welchem Grund treten Sie nicht persönlich in die rechtliche Verantwortung der Geschäftsführung?

    4. Können Sie konkrete, nachprüfbare Referenzen für erfolgreich vermarktete Immobilien oder Luxusyachten vorweisen? Oder dienen die zahlreichen Gesellschaften mit klangvollen Namen – wie etwa die Von Veldenstein Group, Solventa Capital Investment Group S.L., Rothenbaum Gruppe AG, Swiss Invest Finance Limited (Palma) oder die Bankershouse Limited (Birmingham) – vor allem dazu, gegenüber Investoren einen Eindruck von Größe und Internationalität zu erwecken?

    5. Über welche Zulassungen im Bereich Finanzdienstleistung verfügen Sie in den Ländern Spanien, Deutschland, Österreich und der Schweiz? Die spanische CNMV hat am 4. Februar 2019 eine Warnung vor der Solventa Capital Investment Group S.L. veröffentlicht. Sie und Ihre Geschäftspartner wurden darin namentlich genannt. Wie ist Ihre Stellungnahme zu diesem Hinweis der spanischen Aufsichtsbehörde?

    6. Ihre Vertriebsstrategie setzt – laut Dritten – gezielt auf telefonische Direktansprache (Cold Calling) von Kunden in der DACH-Region. Bereits 2017 untersagte Ihnen die FINMA jegliche bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Lizenz. Wie gewinnen Sie heute neue Kunden in der Schweiz, und wie gewährleisten Sie dabei die Einhaltung des bestehenden Coldcalling-Verbots?

    7. In der Vergangenheit wurden verschiedene Beteiligungsmodelle von Ihnen beworben, aus denen nach Recherchen bislang kein Anleger je Erträge erzielt hat. Beispiele sind:

      • Glex Holding AG (Zug), Konkurs 2019

      • Terra Oil Swiss AG (Zug), hoher Aktienumlauf – ohne Produktionsnachweis

      • Ai Technology AG (Hinwil), Konkurs 2016 nach Emission von 13 Mio. Aktien

      • TOP 24 AG (Cham), tätig im Edelsteinbereich, Konkurs 2016

      • Unicento AG (Liechtenstein), gelöscht 2018 nach aggressiver Expansion

      Welche Rolle spielten Sie konkret bei der Vermittlung dieser Produkte?

    8. Trotz zahlreicher gescheiterter Projekte ist über gerichtliche Auseinandersetzungen mit Investoren wenig bekannt. Liegt dies an der Struktur Ihrer Firmen, die regelmäßig neugegründet werden? Oder an der Tatsache, dass Kunden aus dem deutschsprachigen Raum für eine Klage in Spanien zunächst hohe Kosten auf sich nehmen müssten? Sehen Sie darin eine bewusste Schutzstrategie?

    9. Welche konkreten, greifbaren Vermögenswerte befinden sich derzeit im Besitz Ihrer Rothenbaum Gruppe auf Mallorca? Welche Beteiligungen oder Investitionsmöglichkeiten bieten Sie aktuell an, und wie lassen sich diese wirtschaftlich bewerten?

    10. Fazit

      Peter Löhmann und Dieter Lair inszenieren sich als internationale Investmentexperten mit Zugang zu exklusiven Deals. Tatsächlich aber erinnern ihre Aktivitäten an einen auf hoher Flamme kochenden Telefonvertrieb, der immer neue Töpfe aufsetzt, sobald ein alter anbrennt. Die Spuren, die sie dabei hinterlassen haben – Insolvenzen, behördliche Verbote, Warnlisten – sprechen eine deutliche Sprache. Auch wenn Löhmann und Lair persönlich bisher offenbar juristisch unbehelligt blieben, ist ihr Geschäftsgebaren hochriskant und aus Sicht von Anlegerschützern brandgefährlich. Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen, wenn ihnen über irgendwelche Firmen mit wohlklingenden Namen ungefragt Investments am Telefon angeboten werden – insbesondere wenn die Spur zu den hier genannten Akteuren führt. Finanzgeschäfte gehören nur in seriöse Bahnen; wer stattdessen auf die Rothenbaum-Gruppe oder ähnliche Angebote stößt, dem sollte bewusst sein, dass hier höchstwahrscheinlich mehr Schein als Sein geboten wird.

Skandale um Solvium Capital und Jürgen Braatz

Irreführende Werbung und Allianz-„Phantomversicherung“

Ein früher Skandal betraf die als „Phantomversicherung“ bekannt gewordene angebliche Allianz-Police, mit der Solvium Capital Anleger lockte. Ab 2011 bot Solvium die „Protect“-Reihe von Container-Direktinvestments mit dem  Versprechen an, dass Basismieten und Rückkaufpreis durch eine namhafte Allianz-Versicherung in Höhe von 400 Millionen Euro abgesichert seien gomopa.io.

Tatsächlich existierte jedoch kein wirksamer Versicherungsvertrag mit der Allianz. Der Versicherungskonzern Allianz erwirkte bereits im Mai 2013 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Dortmund (Az. 19 O 114/13), die Solvium untersagte, den Vertrieb mit der Behauptung fortzuführen, die Allianz diene als Sicherheitsgarant gomopa.io.

Solvium bestritt zunächst Fehlverhalten und behauptete, man habe einen rechtlich bindenden Vertrag abgeschlossen solvium-capital.de. Doch 2014 bestätigte das Gericht die Unterlassung; Solvium legte zwar Berufung ein, zog diese aber überraschend einen Tag vor dem Termin am 1. September 2016 vor dem Oberlandesgericht Hamm zurück gomopa.io. Damit wurde rechtskräftig festgestellt, dass Solvium keine Allianz-Police für die Anleger hatte – die angebliche Sicherheitsgarantie war frei erfundengomopa.io

Branchenmedien warnten daraufhin Vermittler und Anleger: „Anleger werden mit Geheimns umwobener Versicherung geködert“, schrieb etwa Fondsprofessionell bereits 2014 und sah ein hohes Haftungsrisiko für Berater fondsprofessionell.de. Die gesamte Protect-Produktreihe musste letztlich umgestellt werden; Solvium erklärte, man habe das Absicherungskonzept 2013 auf Kooperationen mit anderen internationalen Kreditversicherern erweitert solvium-capital.de . Solvium und Geschäftsführer Jürgen Braatz vermieden nach außen jede Anerkennung eines Fehlers, stellten aber die Werbung um: So durfte fortan nicht mehr mit der Allianz als Garant geworben werden. Kritische Stimmen bewerteten den Vorfall als irreführende Werbung, andere als dreiste Lüge, durch die Anleger über die tatsächliche Sicherheit getäuscht wurden gomopa.io openpr.de.

Abmahnung wegen fehlender Risikohinweise

Auch Verbraucherschützer sind früh gegen Solvium eingeschritten. Im Jahr 2016 hat die Verbraucherzentrale HessenSolvium Capital wegen Verstößen gegen das Vermögensanlagengesetz abgemahnt osthessen-zeitung.de. Konkret fehlten in Solviums Werbematerialien die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise auf Risiken (z. B. Totalverlust) und der Hinweis auf den Verkaufsprospekt osthessen-zeitung.de. Die Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen hatten Solviums Werbeauftritte im Rahmen einer Stichprobe zum Grauen Kapitalmarkt geprüft und die Verstöße festgestellt osthessen-zeitung.de . Solvium räumte die Versäumnisse ein und gab eine Unterlassungserklärung ab: Künftig werde man in jeder Werbung deutlich auf den Prospekt und die wesentlichen Risiken hinweisen osthessen-zeitung.de. Tatsächlich ergänzte Solvium umgehend die eigene Homepage um die fehlenden Angaben und nahm eine externe Werbeseite für Wechselkoffer-Investments komplett vom Netz osthessen-zeitung.de. Die Verbraucherzentrale wertete dies als Erfolg und mahnte an, dass im Graumarkt häufig Risiken verharmlost werden osthessen-zeitung.de. Solvium und Jürgen Braatz betonten in ihrer Reaktion, man habe alle gesetzlichen Vorgaben nun erfüllt und begrüße die Regulierung des Direktinvestment-Marktes seit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 solvium-capital.de . Gleichwohl blieb der Vorwurf bestehen, Solvium habe bis zur Abmahnung wesentliche Risiken verschwiegen und Anleger nur unzureichend über die Möglichkeit eines Totalverlusts aufgeklärt.

Umstrittene Vertragsklauseln und Anlegerrechte

Ein weiterer kritischer Punkt sind fragwürdige Vertragsklauseln in den Container-Kauf- und Mietverträgen von Solvium. Diese Klauseln wurden 2017 vom unabhängigen Analysten Stephan Appel und Medien wie GoMoPa offengelegt. Der Kern des Vorwurfs: Solvium verkauft den Anlegern zwar Container, behält sich aber vertraglich vor, die verkauften Container an Dritte weiterzuvermieten gomopa.io. Kommt es zu Mietausfällen, Beschädigungen oder Verlust des Containers, muss Solvium dem Anleger nur insoweit eine Entschädigung zahlen, wie der Drittnutzer an Solvium zahlt gomopa.io. Zahlt der Fremdmieter nichts, schuldet Solvium dem Anleger laut Vertrag gar nichts – obwohl der Anleger formal Eigentümer des Containers ist gomopa.io. Gleichzeitig kann der Anleger selbst keine Ansprüche gegen den Drittnutzer geltend machen, da er nicht Vertragspartner des Mieters ist gomopa.io. Diese Konstruktion wurde von Beobachtern als „Freibrief“ für Solvium kritisiert, Verantwortung für Schäden abzuwälzen gomopa.io. Die Verbraucherzentrale Hessen sowie Gerichte mussten sich schon mit ähnlichen Punkten befassen, etwa weil Solvium in der Werbung Risiken verschwieg und eine Mietausfall-Versicherung suggerierte, die so nicht existierte gomopa.io. In einem GoMoPa-Bericht von 2017 hieß es dazu, Solvium habe „mit Lügen über eine Versicherung gegen Mietausfälle“ und versteckten Risiken bereits die Justiz und Verbraucherschützer beschäftigt gomopa.io. Diese Vertragspraktiken benachteiligen Anleger erheblich: Im Schadensfall tragen sie faktisch das volle Risiko, während Solvium kaum haftet. Juristen halten solche Klauseln für überraschend und potenziell unwirksam, da sie von grundlegenden gesetzlichen Leitlinien abweichen openpr.de. Eine gerichtliche Grundsatzentscheidung dazu steht zwar noch aus, doch Verbraucherschützer warnen Anleger ausdrücklich vor diesen Bedingungen. Die Kanzlei CLLB rät getäuschten Solvium-Kunden zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen – etwa wenn Berater nicht klar auf diese Risiken hingewiesen haben openpr.de.

Finanzielle Probleme und Warnungen von Wirtschaftsprüfern

Die finanzielle Verfassung der Solvium-Gruppe geriet wiederholt in die Kritik. Mehrere Solvium-Unternehmen wiesen in den vergangenen Jahren hohe Fehlbeträge und negatives Eigenkapital auf. Laut veröffentlichten Bilanzen war das Solvium-Portfolio schon seit Jahren bilanziel überschuldet, also die Schulden waren nicht durch Vermögenswerte gedeckt gomopa.io. So verzeichnete eine Solvium-Gesellschaft Ende 2018 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund -9,7 Mio. Euro, im Vorjahr waren es ca. -11 Mio. und davor -13 Mio. Euro gomopa.io. Wirtschaftsprüfer haben deshalb jährlich Warnvermerke in die Testate aufgenommen. In den Lageberichten wurde auf „das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit“ hingewiesen, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft begründe – ein bestandsgefährdendes Risiko nach § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB gomopa.io.

Solche Formulierungen fanden sich etwa im Jahresabschluss 2018 der Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG und der Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH gomopa.io. Die Solvium-Manager reagierten darauf, indem sie das Geschäftsmodell anpassten: Statt Direktinvestments verkaufte man ab 2019 vermehrt nachrangige Namensschuldverschreibungen (z. B. die Reihe Logistik Opportunitäten), um frisches Kapital einzusammeln gomopa.io. Kritiker vermuten, dass hiermit das Insolvenzrisiko teilweise auf Anleger verlagert wird, da Nachrangdarlehen im Ernstfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden müssen. Solvium verweist hingegen darauf, dass man in allen Produkten Risikopuffer eingebaut habe und bisher alle vertraglichen Zahlungen an Anleger erfüllt worden seien gomopa.io. Jürgen Braatz betonte gegenüber Medien die „100 %ige Erfüllungsquote“ bisheriger Angebote gomopa.io. Dennoch bleibt festzuhalten: Finanztest fand 2022, dass bei älteren Solvium-Angeboten die tatsächliche Überschuldung am Ende oft deutlich höher ausfiel als ursprünglich prognostiziert test.de. In fünf untersuchten Solvium-Gesellschaften mit Abschluss 2020 war die Lücke zwischen Vermögen und Verpflichtungen größer als erwartet, und alle Prüfer dieser Firmen warnten vor bestandsgefährdenden Risiken test.de. Diese Indikatoren wecken Zweifel an der langfristigen Stabilität von Solviums Geschäftsmodell.

Kritische Berichte von Finanzmedien und Warentests

Solvium Capital und Jürgen Braatz sehen sich seit Jahren einer kritischen Presseberichterstattung ausgesetzt. Neben Spezialmedien wie GoMoPa und fondstelegramm hat besonders die Stiftung Warentest (Magazin Finanztest) mehrfach vor Solvium-Angeboten gewarnt. Im Juni 2022 veröffentlichte Finanztest den vielbeachteten Artikel „Riskante Kiste“, der Solviums Container-Investments detailliert analysierte test.de. Darin bezeichnet Warentest die Solvium-Offerten als hochriskant und listet zahlreiche Problempunkte auf. So wurde z. B. bemängelt, dass die Emittentin Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH (ein Nachrangdarlehen über 50 Mio. €) laut Prospekt über Jahre bilanziell überschuldet sein werde – wie auch frühere Solvium-Firmen test.de. Anleger hätten keinerlei Mitwirkungs- oder Informationsrechte, da es sich nicht um eine Gesellschaftsbeteiligung, sondern um eine bloße Forderung handelt seimetz-rechtsanwaelte.de. Zudem fehlten im Prospekt Angaben zum geplanten Mietniveau und Wiederverkaufspreis der Container, also entscheidende Faktoren für die Wirtschaftlichkeit seimetz-rechtsanwaelte.de. Warentest entdeckte weiter, dass Solvium firmeneigenes Kapital umschichtet: Überschüsse einzelner Anlagegesellschaften wurden als Darlehen an andere Gruppengesellschaften weitergereicht, obwohl eine solche Mittelverwendung in den Vertragsbedingungen gar nicht vorgesehen ist test.de seimetz-rechtsanwaelte.de. Einige dieser verbundenen Unternehmen stehen selbst auf wackligem Fundament, was das Klumpenrisiko erhöht seimetz-rechtsanwaelte.de. Insgesamt, so Warentest, tragen Anleger ein hohes Totalverlustrisiko, insbesondere falls die Emittentin insolvent wird – eine verlässliche Kontrolle über die Mittelverwendung existiere nicht seimetz-rechtsanwaelte.de. Aufgrund all dieser Mängel setzte Stiftung Warentest Solviums Angebot Nr. 4 im Juni 2022 auf die „Warnliste Geldanlage“ seimetz-rechtsanwaelte.de.

Auch frühere Produkte von Solvium wurden von Warentest schlecht bewertet: Bereits 2017 untersuchte Finanztest die Direktinvestments Container Select Plus 2 sowie Wechselkoffer Euro Select 3 und 4 und bewertete sie mit „mangelhaft“ test.de. Solvium wies die Kritik aus Berlin jedoch vehement zurück. In einer öffentlichen Stellungnahme warf die Geschäftsführung Finanztest fachliche Fehler und eine generelle Voreingenommenheit gegen die Anlageklasse Container vor solvium-capital.de. Man argumentierte, Containerinvestments seien seit 2015 reguliert und keineswegs unseriös, und unabhängige Branchenmedien hätten die vermeintlichen „Fehlschlüsse“ von Warentest richtiggestellt solvium-capital.de . Dennoch haben die negativen Schlagzeilen – von Warentest, aber auch von investigativen Portalen – das Image von Solvium geprägt. So titelte GoMoPa etwa „Überschuldung oft höher als erwartet“ und schlussfolgerte, dass Solviums Versprechen einer 100% Erfüllungsquote nur dank riskanter Bilanzierungstricks gehalten werde gomopa.io test.de. Die Vielzahl kritischer Presseberichte hat Solvium zu einer der meistbeobachteten Firmen im Grauen Kapitalmarkt gemacht.

Verbindung zur ConRendit-Gruppe und frühere Auffälligkeiten

Für zusätzliche Skepsis sorgt die personelle und strukturelle Verflechtung von Solvium mit der früheren ConRendit-Gruppe. Solvium Capital gehört seit 2015 zur ConRendit Holding AG, einem Containerinvestment-Anbieter, der zuvor selbst in die Schlagzeilen geraten war openpr.de. ConRendit legte in den 2000er-Jahren mehrere Containerfonds auf; mindestens einer dieser Fonds endete desaströs für Anleger – laut Branchenportal Investmentcheck verloren Anleger bspw. am ConRendit Fonds 10 nahezu ihre gesamten Einlagen investmentcheck.de. Die Übernahme Solviums durch ConRendit (oder umgekehrt, die Umfirmierung der ConRendit Holding in Solvium Holding AG) brachte somit auch Altlasten mit sich.

In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass Solvium an die Tradition eines Graumarkt-Anbieters anknüpft, der in der Vergangenheit keine gute Performance vorweisen konnte. Jürgen Braatz, der heute als Sprecher und Aufsichtsrat von Solvium Holding agiert, war früher selbst Berater für Finanzkommunikation und kennt die Branche seit Jahrzehnten linkedin.com . Er stand u.a. der ConRendit nahe und betreibt das Fachportal Ratingwissen. Kritikern zufolge beschränkt sich die Transparenz der neuen Solvium-Gruppe weiterhin auf das Mindestmaß: So sind z. B. Geschäftsberichte teils verspätet erschienen, und wichtige Kennzahlen wie das steigende Negativeigenkapital werden von der PR eher beschönigt. Stefan Loipfinger von Investmentcheck monierte 2023, dass die Solvium Holding (ehemals ConRendit Holding) selbst im Mai 2023 noch keinen Jahresabschluss 2021 veröffentlicht hatte, während bei wichtigen Emittenten wie Solvium Capital Portfolio das negative Eigenkapital zwischen 2020 und 2021 von -7,7 auf -11,3 Mio. Euro anwuchs de.linkedin.com. Trotz solcher Befunde verbreitete Jürgen Braatz ein externes Rating der Firma LSI, das Solviums Management eine Bestnote „Sehr gut“ attestierte. de. linkedin.com. Diese Diskrepanz zwischen Eigen-PR und tatsächlicher Finanzlage wurde in der Fachwelt kritisch kommentiert – Solvium fehle es an einer selbstkritischen Aufarbeitung der Vergangenheit, so der Tenor. Braatz entgegnet, man habe alle Investoren stets vertragsgemäß bedient und könne auf intakte Geschäftsbeziehungen verweisen gomopa.io. Unabhängige Prüfer wie Warentest und Investmentcheck bleiben jedoch bei ihrer Warnung, dass Solvium-Anleger die Risiken – von der strukturellen Nachrangigkeit bis zur finanziellen Schwäche mancher Gruppenteile – nicht unterschätzen sollten seimetz-rechtsanwaelte.de de.linkedin.com.

Fazit und Reaktionen des Unternehmens

Solvium Capital und Geschäftsführer Jürgen Braatz sehen sich einer Reihe von Vorwürfen ausgesetzt – von irreführender Werbung über regulatorische Verstöße bis hin zu fragilen Finanzstrukturen. Viele dieser Kritikpunkte sind öffentlich belegt: Gerichtsurteile (im Streit mit Allianz) bestätigten täuschende Versicherungsversprechen gomopa.io, Verbraucherschützer erzwangen die Einhaltung von Warnhinweisen osthessen-zeitung.de, und Fachjournalisten deckten erhebliche Risiken in Verträgen und Bilanzen auf gomopa.io test.de. Solvium hat auf diese Vorwürfe unterschiedlich reagiert. In einigen Fällen lenkte man ein – so wurden nach der Abmahnung 2016 Werbeaussagen korrigiert und Informationspflichten erfüllt osthessen-zeitung.de. Andererseits verteidigt sich das Management offensiv gegen pauschale Kritik: Warentest wird vorgeworfen, die Branche schlechtzureden, und man verweist auf die staatliche Regulierung und bislang planmäßige Rückzahlungen als Beleg für Seriosität solvium-capital.de.

Jürgen Braatz selbst tritt vor allem als Pressesprecher und Kommunikator auf. Gegenüber Medien betonte er stets die Compliance und Stabilität von Solvium – etwa indem er „zahlreiche bewährte Risikopuffer“ in allen Produkten hervorhob gomopa.io. Kritische Nachfragen – z. B. von Finanztest – beantwortete Solvium jedoch oft ausweichend oder oberflächlich test.de. Insgesamt zeigt der Fall Solvium, wie wichtig eine sorgfältige Due-Diligence für Anleger am grauen Kapitalmarkt ist. Trotz scheinbar attraktiver Zinsen sollten Investoren die Warnungen von Verbraucherschützern und die Vorgeschichte der Anbieter ernst nehmen. Solvium Capital mag sich in Werbebroschüren als erfahrener Marktführer im Logistikinvestment präsentieren, doch die öffentlich dokumentierten Skandale und Auffälligkeiten mahnen zur Vorsicht – und sie unterstreichen, dass kritische Presseberichte und behördliche Untersuchungen einen wertvollen Beitrag zum Anlegerschutz leisten openpr.de seimetz-rechtsanwaelte.de.

Quellen: Die angeführten Punkte sind durch Presseberichte, Verbraucherwarnungen und Gerichtsurteile belegt, u. a. durch Berichte von GoMoPa gomopa.io gomopa.io, Artikel in Finanzmedien wie Fondsprofessionell und Finanztest test.de, Verlautbarungen der Verbraucherzentrale Hessen osthessen-zeitung.de sowie Veröffentlichungen von Warentest und Anwaltsschriftsätzen seimetz-rechtsanwaelte.de openpr.de. Diese belegen die hier dargestellten Vorwürfe und Reaktionen rund um Solvium Capital und Jürgen Braatz.

Die besten 10 Steueroasen

Die Londoner Firma Bradley Hackford berät seit Jahren vermögende Kunden bei der Steueroptimierung. Oft hilft nur ein Umzug in ein anderes Land. Der Sänger Udo Jürgens zog zu Lebzeiten noch in die Schweiz, als der deutsche Fiskus nach den ersten Konzert- und Plattenerfolgen dessen Haus wegen Steuerforderungen in Deutschland konfiszierte und die Österreicher ihn ebenfalls zur Kasse baten. Und hatte danach bis zu seinem Tode Ruhe.

Die Schweiz bietet nach wie vor Stabilität und Lebensqualität, aber als Steuerparadies können nur noch jene Kantone gelten, die eine Pauschalbesteuerung anbieten. Pauschalbesteuerte erhalten auch leicht eine Aufenthaltsbewilligung.

Doch es gibt noch viele Steueroasen, wo die Steuerrate extrem tief ist oder gar keine Vermögens- oder Einkommenssteuern erhoben werden.

Allerdings muss man ein Aufenthalter in diesen Gebieten werden. Ein Wechsel der Staatsabürgerschaft und ein Umzug in ein anderes Land sowie der Kauf einer Immobilie wollen wohl überlegt werden.

Basierend auf fünf Kriterien hat Bradley Hackford ein Ranking der augenblicklich besten Steueroasen der Welt für Vermögende erstellt.

Die Kriterien lauten:

– Der Anteil der Steuerlast für die natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben,

– Lebensqualität des Landes,

– natürliche und juristische Sicherheit des Landes,

– die Qualität des wirtschaftlichen Investitionsprogramms, von der lokalen Regierung entwickelt, um neue Einwohner in dem Land zu ermutigen zu investieren. Auch berücksichtigt in diesem Kriterium ist die Dokumentverarbeitungsgeschwindigkeit,

– die geographische Lage des Landes, seine Zugänglichkeit und ihre wichtigsten Sehenswürdigkeiten.

Hier nun die Top 10 Steueroasen 2016 mit Begründung:

1 – Antigua und Barbuda, unabhängiger Staat im englischen Commonwealth in der Karibik

Der Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent vom Einkommen aus ausländischen Quellen, wenn man die Staatsangehörigkeit des Landes über ein Einbürgerungsprogramm erhalten hat.

2 – Vereinigtes Königreich

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent auf Einkünfte aus nicht-lokalen Quellen in den ersten sieben Jahren des Aufenthalts.

3 – Fürstentum Monaco

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. In Monaco zahlt man weder Vermögens- noch Einkommenssteuer, ausser man ist französischer Staatsbürger.

Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung ist Reichtum und zwar soviel, dass man nicht mehr arbeiten muss. Ausserdem muss man ein Konto mit 500.000 Euro bei einer monegassischen Bank eröffnen.

4 – Fürstentum Andorra, ein europäischer Kleinstaat in den östlichen Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 10 Prozent. Die Mehrwertsteuer beträgt 4,5 Prozent. Andora ist aus Steuergründen traditionell bei Franzosen und Spaniern ein beliebter Wohnort, zunehmend auch für Russen und Asiaten. Geschätzt wird die Sicherheit und, dass Andorra ein Teil Europas ist.

5 – Bahamas in der Karibik

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. Der Staat, der aus rund 700 Inseln besteht, erhebt keine Einkommenssteuer. Der Lebensstandard gilt als exzellent, und die politische Stabilität ist hoch. Ausserdem liegen die Bahamas in unmittelbarer Nähe der USA.

Eine Aufenthaltsbewilligung erhält jeder, der für mindestens 500.000 Dollar (rund 456.000 Euro) eine Immobilie erwirbt. Wer gewillt ist, 1,5 Millionen Dollar (rund 1,37 Millionen Euro) zu investieren, erhält ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren.

6 – Mauritius, ostafrikanisches Land im Indischen Ozean

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 15 Prozent. Vor allem bei Franzosen beliebt. Die Lebensqualität ist recht hoch, allerdings liegt die Insel im Indischen Ozean fernab von Metropolen und Finanzzentren. Der einfachste Weg zu einer Aufenthaltsbewilligung führt über den Kauf einer Liegenschaft im Wert von 500.000 Dollar (rund 456.000 Euro).

7 – Malta, südeuropäischer Inselstaat im Mittelmeer

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent vom Einkommen aus nicht-lokalen Quellen (außerhalb von Malta).

8 – Gibraltar, britisches Überseegebiet vor Spanien

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: Höchstbetrag von 28.360 Britische Pfund (rund 38.452 Euro) der geschuldeten Steuer pro Jahr.

Das seit dem Vertrag von Utrecht im Jahre 1713 völlig selbständige Überseegebiet der englischen Königin Gibraltar am Ende des spanischen Festlandes kurz vor Afrika ist ein ganz legales Steuerparadies für Millionäre, Fondsgründer, anonyme Firmen mit Stellvertreter-Direktoren und einer großen Online-Casino-Industrie.

Die Straße von Gibraltar ist zugleich ein steuersparender Umschlagplatz von Schiffsladungen aller Art. Die großen Reedereien der Tank- und Containerschiffe lassen ihre Besatzungen extra nach Gibraltar einfliegen und betanken dort günstiger als anderswo ihre Schiffe, weil das Schweröl gegenüber Amsterdam und Rotterdam steuerlich begünstigt ist.

9 – Vereinigte Arabische Emirate – Dubai

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. Dubai, die Metropole am Golf, bietet die Vorzüge der vollkommenen Steuer-Neutralität und der Freihandelszonen. Der Aufbau einer Struktur in einer der Freihandelszonen ist meist Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung.

Der Prozess dauert rund zwei Wochen. Man muss anwesend sein, bis die Bewilligung da ist. Diese verfällt, wenn man nicht mindestens einmal alles sechs Monate in Dubai ist.

10 – Kaimaninseln, britisches Überseegebiet in der Karibik

Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. Auf der Karibikinselgruppe zahlen ausländische Investoren keine Steuern. Wer nicht britischer Staatsbürger ist, erhält eine Aufenthaltsbewilligung mit einem Arbeitsnachweis.

Sollten Sie weitere Informationen einsehen wollen, informieren Sie sich gern unverbindlich unter diesem Link.

Bezahlte, wahrscheinlich ahnungslose Journalisten und andere dubiose Dinge …

Wenn „Blinde über Farbe schreiben“ kommen eigenartige Dinge ans Licht bzw. an die Druckerschwärze. Ein GoMoPa Bericht aus dem April 2015:

Wenn Journalisten nicht mehr Fakten sprechen lassen, sondern selbst Fakten schaffen – Strafanzeigen initiieren, um darüber zu berichten – dann wird die Wahrheit bedenklich verbogen.

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net deckt seit mehr als 20 Jahren Betrügereien und Manipulationen im Kapitalmarkt auf.

So gerieten in dieser Zeit bei Recherchen vier Journalisten aus den sogenannten Qualitätsmedien in die Kritik von GoMoPa.net, die sich nun am 1. April 2015 im NDR-Medienmagazin ZAPP mitleidheischend beschwerten: GoMoPa.net würde zu Unrecht ihre journalistische Arbeit diskreditieren.

Doch wie sahen diese Arbeiten aus?

Jens Heitmann, Wirtschaftsredakteur von der HAZ Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, fiel auf einen Datendieb herein.

Die scheinbar brisanten Informationen über ein Offshore-Windpark-Projekt waren nur ein Entwurf, der von der betroffenen Göttinger Firma EEV AG längst ad acta gelegt wurde und daher für die Privatinvestoren der EEV AG gar keine Bedeutung mehr hat.

Jens Heitmann konnte sich sogar zusammen mit einem NDR-Journalisten persönlich in der Firmenzentrale davon überzeugen. Dort erfuhr Heitmann auch, dass der Datendieb gefeuert wurde, weil er die besten Leads (Kundendaten mit einem Anlagevolumen von über 50.000 Euro) an ein Konkurrenzunternehmen verkauft hatte.

Trotz dieser Einblicke in die Hintergründe schlug sich der Journalist auf die Seite des Datendiebes und ließ sich womöglich zu einer Kampagne gegen die EEV AG hinreißen. Heitmann und sein Chefredakteur Hendrik Brandt mussten insgesamt drei Mal Unterlassungen unterschreiben, aber hörten dennoch nicht auf.

Heitmann setzt nicht nur sein Schreibtalent ein. Anleger berichteten GoMopa.net, dass Heitmann Anleger immer wieder anrief und von ihnen verlangte, sich ebenfalls einer Strafanzeige gegen die EEV AG anzuschließen.

Was hat das noch mit Journalismus zu tun?

Als GoMoPa.net die Auftraggeber der Kampagne gegen die EEV AG enttarnte und im Vorfeld der Berichterstattung bei der HAZ anfragte, warum HAZ-Redakteur Jens Heitmann Kampagnenjournalismus betreibt und eine vermutlich kriminelle Bande unterstützte, bekam GoMoPa.net keine Antwort.

Nun viele Wochen später stellt sich Chefredakteur Hendrik Brandt im NDR als Diskreditierungsopfer von GoMoPa.net dar, ohne die strafbewehrten Unterlassungsverfügungen zu erwähnen, die er für seine einseitige Berichterstattung kassierte. Brandt nennt die HAZ-Recherche eine „harte, gerne möglicherweise auch schmerzhafte, für die einzelnen Unternehmen schmerzhafte journalistische Recherche“, die von GoMoPa.net mit Dreck beschmissen worden sei.

Der Madsack-Verlag konnte aber weder Unterlassungen noch Einstweilige Verfügungen gegen den angeblichen Dreckschmeißer GoMoPa.net durchsetzen.

Für die ARD-Redakteure Steffen Eßbach und Daniel Schmidthäuser schien es wohl die Gelegenheit zu sein, noch einmal eine alte ZAPP-Geschichte mit und von Renate Daum aus dem Jahr 2012 aufzuwärmen, die offenbar nur zu gern die neue Gelegenheit nutzte, um sich noch einmal über GoMoPa.net zu beklagen: Es war so, dass versucht wurde, meine Arbeit zu diskreditieren.

Was fand denn GoMoPa.net an der Arbeit der einstigen und hochdekorierten Gruner+Jahr-Journalistin so kritikwürdig? Darüber verliert die heutige Finanzjournalistin bei der Stiftung Warentest in Berlin kein Wort in der ZAPP-Sendung.

Renate Daum war mit ihrem 2007 ins Leben gerufenem Portal Graumarkt-Info – es war das Konkurrenzprodukt des mächtigen Gruner+Jahr Medienhauses zu GoMoPa.net – gescheitert.

Bis zuletzt nutzte Renate Daum ihre damalige Medienmacht (sie gehörte der gemeinsamen Wirtschaftsmedienredaktion Financial Times Deutschland, Capital und Börse Online an), um Abonnenten auf Distanz zu GoMoPa.net zu bringen.

Die Arbeitsleistungen von Renate Daum bestanden in irreführendem Anlegerschutz, wie GoMoPa.net enthüllte. Und ähnlich wie ihr Kollege Heitmann von der HAZ bei Anlegern der EEV AG kontaktierte auch Renate Daum persönlich GoMoPa.net-Nutzer, damit diese ihre Mitgliedschaft kündigen sollten, wie GoMoPa.net ebenfalls aufdeckte.

Doch der NDR und sein Magazin ZAPP waren noch nicht am Ende. Eine alte Bekannte wurde ausgegraben, um für den aktuellen Heitmann-Fall kollegial in die Bresche zu springen: die studierte Sozialpädagogin Anna Loll aus Eckernförde in Schleswig-Holstein, die als freie Journalistin in Berlin arbeitet.

Anna Loll hatte vor zwei Jahren am 7. März 2013 in einem von ihr verfassten ZEIT-Artikel über GoMoPa.net behauptet, ihr seien 15 Firmen bekannt, „die behaupten, im Zusammenhang mit GoMoPa-Berichten zu Geldzahlungen genötigt worden zu sein.“ Allerdings hatte Anna Loll nicht eine Firma genannt, die GoMoPa.net tatsächlich zu Geldzahlungen genötigt hätte.

Als ZEIT-Zeugen führte Anna Loll namentlich nur einen einzigen Mann ins Feld, den seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzenden S&K-Chef Stephan Schäfer, der vermutlich für einen Anlageschaden von mehr als 100 Millionen Euro verantwortlich zeichnete, wie GoMoPa.net berichtete.

GoMoPa.net klassifizierte damals die angeblichen Zeugen der ZEIT als Lügenbarone.

ZAPP versucht nun, den Wahrheitsgehalt der GoMoPa.net-Berichte in Frage zu stellen.

Auch Melanie Bergermann wurde von ZAPP als GoMoPa.net-Opfer dargestellt.

Tatsache ist jedoch: GoMoPa.net deckte den S&K-Skandal auf, eine andere bekam die Blumen: Der Journalistenpreis ging an die Redakteurin Melanie Bergermann von der Wirtschaftswoche, die sich über GoMoPa.net sogar noch die Geschichte liefern ließ.

Autorin Anna Loll scheint das nicht verstehen zu wollen. Am 1. April 2015 wiederholte sie in der Sendung ZAPP: Ich habe 15 Fälle recherchiert. Und in allen diesen Fällen war es so, dass entweder jemand von GoMoPa direkt oder der mit GoMoPa in Verbindung zu bringen ist über E-Mails oder Unterlagen, die mir vorliegen, angeboten hat, negative Berichterstattung zu unterdrücken und von GoMoPa-Seiten zu nehmen gegen eine Geldzahlung entweder an GoMoPa direkt oder an dritte Dienstleister.

Wieder wurde nicht ein einziger Fall genannt.

GoMoPa.net bat Anna Loll nach der Sendung schriftlich um Aufklärung.

Doch Anna Loll wich der Frage aus. Angeblich fürchte sie sich vor GoMoPa.net, wie sie in der ZAPP-Sendung zum besten gab: Ich hatte schon Respekt vor den Leuten. Ich dachte, was ist, wenn irgendwann mal einer vor meiner Tür steht.

Eine lächerlich anmutende Aussage über nachweislich investigativ arbeitende Journalisten. Loll und die anderen Journalisten scheinen an der Aufklärung der Wahrheit wenig interessiert zu sein. Noch nie konnte GoMoPa.net einen dieser Medienvertreter persönlich begrüßen, um die immer wiederkehrenden Unterstellungen ausräumen zu können.

Daher schickte GoMoPa.net Anna Loll folgende Anfrage: Ernsthaft: Leiden Sie an Verfolgungswahn? Wie kommen Sie zu so einer Aussage bezüglich von GoMoPa.net?

Ist Ihnen ein Beispiel bekannt, wonach von einem GoMoPa.net-Mitarbeiter Gewalt ausgeübt oder angedroht wurde?

Sie haben doch selbst geschrieben, dass nicht einer Ihrer ZEIT-Zeugen angegriffen wurde, sondern dass GoMoPa-CEO Klaus Maurischat Opfer eines feigen Überfalls wurde.

Anna Loll gab darauf keine Antwort.

Was die Journalisten von NDR, ZAPP, der HAZ und der ZEIT wirklich wollen, beantworte ZAPP am Schluss der Sendung selbst: Die Frage bleibt, wie lange GoMoPa in Deutschland noch mit ihren dubiosen Geschäftspraktiken weitermachen kann.

Denn ginge es nach den ertappten Journalisten soll GoMoPa.net ihnen beim Erfinden von Skandalen und bei Manipulationen, die sich offenbar gut verkaufen lassen oder bei denen anderweitig verdient wird, nicht länger auf die Finger schauen.

Zu was sind solche Journalisten fähig?

Auch bei GoMoPa.net gab es vor kurzem einen kriminellen Datendiebstahl. Ganze Festplatten und E-Mailverläufe sowie Kundengeldströme wurden kopiert. Der Fall wurde angezeigt.

Zeitnah erhielt GoMoPa.net plötzlich Presseanfragen von Journalisten einer gemeinsamen Investigativgruppe von privaten Verlagen und öffentlich-rechtlichen Medien, zu der auch die Süddeutsche Zeitung gehört, die sich auf diese gestohlenen Dokumente bezogen.

Und am 1. April 2015 strahlte das Medienmagazin ZAPP vom Fernsehsender NDR überraschenderweise klar lesbare Ausschnitte dieser gestohlenen Dateien mit Rechnungslisten und Kundendaten und Klarnamen von Mitarbeitern aus.

Erst am nächsten Vormittag verschwand der Beitrag für kurze Zeit aus der ARD-Mediathek, weil man offenbar den Datenschutz „vergessen“ hatte. Erst nach Unkenntlichmachung der einzelnen Namen wurde der Fernsehbeitrag wieder in die Mediathek eingestellt.

Allerdings, und das geht aus den gestohlenen Dokument eindeutig hervor und hätte keiner vereinten investigativen Recherche zweier Medienkonzerne bedurft: GoMoPa.net hat nicht so viel Geld, durch Juristerei bei Medien einen Lerneffekt zu erzielen. Uns bleibt die Wahrheit. Nun denn…

Sollten Sie weitere Informationen einsehen wollen, informieren Sie sich gern unverbindlich unter diesem Link

Interview Klaus Maurischat – GoMoPa

Dieses Interview führte Thomas Bremer, Chef des Portals DieBewertung.de mit mir im Jahr 2015. Es hat nichts an Aktualität verloren und bezieht sich auf eine mutmassliche „Auftragsrecherche“ und den darauf auf uns einsetzenden Shitstorm aus 2014 gegen uns, des so genannten Recherche-Verbundes. Wenn Sie wissen wie – und genug Geld haben – dann soll es sogar möglich sein, dass Sie die Recherche Ergebnisse dieses aberwitzigen und öffentlich geförderten Recherche-Verbundes in die von Ihnen gewünschte Richtung tendieren. Aber dazu und zur Starnberg Connection später mehr. Hier das Interview:

Interview Klaus Maurischat – GoMoPa weiterlesen