Die Londoner Firma Bradley Hackford berät seit Jahren vermögende Kunden bei der Steueroptimierung. Oft hilft nur ein Umzug in ein anderes Land. Der Sänger Udo Jürgens zog zu Lebzeiten noch in die Schweiz, als der deutsche Fiskus nach den ersten Konzert- und Plattenerfolgen dessen Haus wegen Steuerforderungen in Deutschland konfiszierte und die Österreicher ihn ebenfalls zur Kasse baten. Und hatte danach bis zu seinem Tode Ruhe.
Die Schweiz bietet nach wie vor Stabilität und Lebensqualität, aber als Steuerparadies können nur noch jene Kantone gelten, die eine Pauschalbesteuerung anbieten. Pauschalbesteuerte erhalten auch leicht eine Aufenthaltsbewilligung.
Doch es gibt noch viele Steueroasen, wo die Steuerrate extrem tief ist oder gar keine Vermögens- oder Einkommenssteuern erhoben werden.
Allerdings muss man ein Aufenthalter in diesen Gebieten werden. Ein Wechsel der Staatsabürgerschaft und ein Umzug in ein anderes Land sowie der Kauf einer Immobilie wollen wohl überlegt werden.
Basierend auf fünf Kriterien hat Bradley Hackford ein Ranking der augenblicklich besten Steueroasen der Welt für Vermögende erstellt.
Die Kriterien lauten:
– Der Anteil der Steuerlast für die natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben,
– Lebensqualität des Landes,
– natürliche und juristische Sicherheit des Landes,
– die Qualität des wirtschaftlichen Investitionsprogramms, von der lokalen Regierung entwickelt, um neue Einwohner in dem Land zu ermutigen zu investieren. Auch berücksichtigt in diesem Kriterium ist die Dokumentverarbeitungsgeschwindigkeit,
– die geographische Lage des Landes, seine Zugänglichkeit und ihre wichtigsten Sehenswürdigkeiten.
Hier nun die Top 10 Steueroasen 2016 mit Begründung:
1 – Antigua und Barbuda, unabhängiger Staat im englischen Commonwealth in der Karibik
Der Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent vom Einkommen aus ausländischen Quellen, wenn man die Staatsangehörigkeit des Landes über ein Einbürgerungsprogramm erhalten hat.
2 – Vereinigtes Königreich
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent auf Einkünfte aus nicht-lokalen Quellen in den ersten sieben Jahren des Aufenthalts.
3 – Fürstentum Monaco
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. In Monaco zahlt man weder Vermögens- noch Einkommenssteuer, ausser man ist französischer Staatsbürger.
Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung ist Reichtum und zwar soviel, dass man nicht mehr arbeiten muss. Ausserdem muss man ein Konto mit 500.000 Euro bei einer monegassischen Bank eröffnen.
4 – Fürstentum Andorra, ein europäischer Kleinstaat in den östlichen Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 10 Prozent. Die Mehrwertsteuer beträgt 4,5 Prozent. Andora ist aus Steuergründen traditionell bei Franzosen und Spaniern ein beliebter Wohnort, zunehmend auch für Russen und Asiaten. Geschätzt wird die Sicherheit und, dass Andorra ein Teil Europas ist.
5 – Bahamas in der Karibik
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. Der Staat, der aus rund 700 Inseln besteht, erhebt keine Einkommenssteuer. Der Lebensstandard gilt als exzellent, und die politische Stabilität ist hoch. Ausserdem liegen die Bahamas in unmittelbarer Nähe der USA.
Eine Aufenthaltsbewilligung erhält jeder, der für mindestens 500.000 Dollar (rund 456.000 Euro) eine Immobilie erwirbt. Wer gewillt ist, 1,5 Millionen Dollar (rund 1,37 Millionen Euro) zu investieren, erhält ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren.
6 – Mauritius, ostafrikanisches Land im Indischen Ozean
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 15 Prozent. Vor allem bei Franzosen beliebt. Die Lebensqualität ist recht hoch, allerdings liegt die Insel im Indischen Ozean fernab von Metropolen und Finanzzentren. Der einfachste Weg zu einer Aufenthaltsbewilligung führt über den Kauf einer Liegenschaft im Wert von 500.000 Dollar (rund 456.000 Euro).
7 – Malta, südeuropäischer Inselstaat im Mittelmeer
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent vom Einkommen aus nicht-lokalen Quellen (außerhalb von Malta).
8 – Gibraltar, britisches Überseegebiet vor Spanien
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: Höchstbetrag von 28.360 Britische Pfund (rund 38.452 Euro) der geschuldeten Steuer pro Jahr.
Das seit dem Vertrag von Utrecht im Jahre 1713 völlig selbständige Überseegebiet der englischen Königin Gibraltar am Ende des spanischen Festlandes kurz vor Afrika ist ein ganz legales Steuerparadies für Millionäre, Fondsgründer, anonyme Firmen mit Stellvertreter-Direktoren und einer großen Online-Casino-Industrie.
Die Straße von Gibraltar ist zugleich ein steuersparender Umschlagplatz von Schiffsladungen aller Art. Die großen Reedereien der Tank- und Containerschiffe lassen ihre Besatzungen extra nach Gibraltar einfliegen und betanken dort günstiger als anderswo ihre Schiffe, weil das Schweröl gegenüber Amsterdam und Rotterdam steuerlich begünstigt ist.
9 – Vereinigte Arabische Emirate – Dubai
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. Dubai, die Metropole am Golf, bietet die Vorzüge der vollkommenen Steuer-Neutralität und der Freihandelszonen. Der Aufbau einer Struktur in einer der Freihandelszonen ist meist Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung.
Der Prozess dauert rund zwei Wochen. Man muss anwesend sein, bis die Bewilligung da ist. Diese verfällt, wenn man nicht mindestens einmal alles sechs Monate in Dubai ist.
10 – Kaimaninseln, britisches Überseegebiet in der Karibik
Ertragsteuersatz für natürliche Personen: 0 Prozent. Auf der Karibikinselgruppe zahlen ausländische Investoren keine Steuern. Wer nicht britischer Staatsbürger ist, erhält eine Aufenthaltsbewilligung mit einem Arbeitsnachweis.
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